Der Märtyrerspiegel

Teil II - Kapitel 2.87

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2.87  Arnold Jacob mit seiner Hausfrau und seinem ältesten Sohne, im Jahre 1539.

Gleichwie es sich in den Zeiten Esaus und Jakobs zugetragen, dass der, welcher nach dem Fleische geboren war, den verfolgt hat, der nach dem Geiste geboren war, so hat man auch dergleichen in dieser Zeit im Überflusse erfahren, was sich unter vielen andern an einem gottesfürchtigen Bruder, namens Arnold Jacob, sowie an seinem Weibe und seinem ältesten Sohne gezeigt hat. Dieselben wohnten im Lande, der Ryp genannt; weil sie aber von oben aus Gott wiedergeboren und die ewige Erbschaft, welche solchen im Himmel vorbehalten ist, suchten, sind sie von Esaus Nachfolgern gehasst und bis zum Tode verfolgt worden, welche sie aus dem Lande Ryp nach Monickendam, in Nordholland gelegen, gefänglich gebracht haben, wo sie um der Wahrheit willen viel leiden mussten. Da sie aber auf Christum gegründet waren und sich durch keinerlei Pein von demselben haben abziehen lassen wollen, so sind sie an dem bezeichneten Orte, ungefähr im Jahre 1539, vom Leben zum Tode verurteilt; ihr Urteil ging dahin, ertränkt zu werden, was auch in folgender Weise vollzogen ist. Man bediente sich bei der Exekution großer schwerer Steine, welche der Scharfrichter nicht aufheben konnte, sodass ihm hierin die Gefangenen helfen mussten; hiernächst sind sie wie unvernünftige Tiere, mit Steinen an den Hals gebunden, ins Wasser geworfen worden, worauf der Tod erfolgt ist. Sie haben also ihr Leben nicht geliebt, sondern dasselbe um des Zeugnisses Jesu willen dem Tode übergeben, welcher in seiner herrlichen Zukunft ihre verworfenen Leiber von den Toten wieder auferwecken und sie im Himmel mit ewiger Unsterblichkeit krönen wird.