Der Märtyrerspiegel

Teil II - Kapitel 2.63

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2.63  Sybrant Jantz, Henrich Gysbrecht von Campen, Steven Benedictus, Femmetgen, Egberts Tochter und Welmut, Jantz Tochter.

Zu Hoorn, in Westfriesland, sind im Jahre 1535 drei Brüder und zwei Schwestern gefangen genommen worden, genannt Sybrant Jantz, Henrich Gysbrechts von Campen und Steven Benedictus, Femmetgen Egberts und Welmut, Jantz Tochter, weil sie nicht mehr der römischen Kirche, sondern den Geboten Gottes gehorsam zu sein suchten. Diese haben, als man sie durchforscht hat, ihren Glauben, insbesondere wegen der Taufe, männlich bekannt; als sie gefragt wurden, ob sie wiedergetauft seien, haben sie bekannt, dass es geschehen; und es hat sie nicht gereut, dass sie sich nach der Ordnung Christi zur Vergebung oder Begrabung der Sünden haben taufen lassen, damit sie Christum anziehen und den Bund eines guten Gewissens erlangen möchten. Als die Herren der Finsternis vernahmen, dass sie darüber keine Reue hatten, und dass sie standhaft bei ihrem Glauben bleiben wollten, haben sie dieselben nach des Kaisers Befehle zum Tode verurteilt, wie das nachstehende Todesurteil, welches sie über dieselben ausgesprochen, klar beweist:

Nachdem M. Anton Sonk, Schultheiß, den Sybrant Jantz, Henrich Gysbrechts von Campen, Steven Benedictus, Femmetgen Egbrechts und Welmut, Jantz Tochter, gerichtlich angeklagt, dass sie sich gegen die geschriebenen Rechte, unsern christlichen Glauben und die Befehle der kaiserlichen Majestät, unsers allergnädigsten Herrn, haben wiedertaufen lassen, ohne dass sie deshalb Buße getan oder Ablass erlangt, und zu Recht erkannt, dass sie, die sich alle und ein jeder insbesondere daran verschuldet, ihres Leibes und ihrer Güter verlustig sein und mit dem Tode gestraft werden sollen, so dass die Mannspersonen mit dem Schwerte gerichtet, sodann ihre Leiber auf Räder, ihre Köpfe aber auf Pfähle gesetzt werden, den Frauen hingegen ein Stein an den Hals gehängt werden soll und sie damit ertränkt werden sollen – so hat er darüber richterlichen Ausspruch des Rats begehrt, welcher, nachdem er die Antwort und Verteidigung der vorgemeldeten Angeklagten angehört, und dass sie öffentlich bekannt, dass sie ohne Ablass wiedergetauft seien, mit seinem ritterlichen Ausspruch für Recht erkannt, dass alle Vorgemeldeten nach den Befehlen der kaiserlichen Majestät und den geschriebenen Rechten ihr Leben und Güter verschuldet haben, nach Inhalt der Freiheiten dieser Stadt, und dass alle mit dem Tode gestraft werden sollten, so dass die Mannsperson mit dem Schwerte hingerichtet, ihre Leiber auf Räder, ihre Häupter aber auf Pfähle gesetzt werden sollten, es wäre denn, dass die Herren hierin denen Gnade erweisen wollten, die widerrufen und Reue bezeugen, dass aber den Frauen ein Stein an ihren Hals oder Leib gebunden und sie also ertränkt werden sollen. Beschlossen in Gegenwart aller Ratsherren und der drei Bürgermeister. Geschehen den 7. Juni 1535.

Nachdem das Urteil gesprochen, haben sie dieselben zum Tode hinausgeführt, wohin sie alle beherzt gegangen sind und unter andern die Worte gesprochen: Der Knecht ist nicht besser als sein Herr; haben sie dieses an dem grünen Holze getan, was werden sie am dürren tun, und dergleichen Reden mehr. Als sie an den Ort kamen, welcher dazu zubereitet war, sind sie enthauptet worden. Die beiden Frauen aber haben sie an die See geführt, ihnen Steine an den Hals gebunden und so in die See geworfen und ertränkt; ihre Leiber sind lange zum Spott und zur Schmach umhergetrieben worden, bis endlich die Obrigkeit befohlen hat, sie herauszuziehen und begraben.

Christlicher Leser, hieraus kannst du klar ersehen, warum und aus welcher Ursache diese Leute haben sterben müssen und dass es sich nicht so Verhalten, wie einige blinde Eiferer des abgöttischen Papsttums gegen die Wahrheit lästern und sagen, dass sie nicht um der Religion oder des Glaubens, sondern allein ihres Aufruhrs und der Missetaten willen umgebracht worden seien; man kann hieraus urteilen, wie lügenhaft und unverschämt sie hier handeln, indem sie ihre Verurteilung mit der Belagerung von Münster, welche in jenem Jahre stattgefunden, in Verbindung bringen, welcher bösen Taten sie gleichwohl nicht beschuldigt worden, vielweniger dabei tätig gewesen sind. Aber hierin erweisen sie ihre alte pharisäische Art, welche, als sie Christum zum Tode brachten, seine gute Lehre nicht zum Vorwande brauchten, sondern vorgaben, dass er um seiner Gotteslästerung sterben müsste. Dieses ist die Art aller Tyrannen, dass sie die Unschuldigen nicht allein peinigen und töten, sondern ihnen noch falsche Beschuldigungen aufbürden. Wenn aber der Tag kommt, welcher kommen wird, dann werden sie sehen, wie schwer sie sich vergangen und werden mit Schrecken sagen: Seht, das sind diejenigen, die wir zum Spotte und zum höhnischen Beispiele hatten, wir Narren hielten ihr Leben für unsinnig und ihr Ende für eine Schande; wie sind sie nun unter die Kinder Gottes gezahlt und ihr Erbe ist unter den Heiligen. (Kopie aus einer gewissen alten Schrift.)