werden bei Wittgenstein um des Zeugnisses Jesu Christi willen um einen Galgen geführt, gegeißelt und des Landes verwiesen. Im Jahre 1601.
Es hat sich im Jahre 1601 zugetragen, daß Johann von Stein, Graf zu Witgenstein, Herr zu Homburg, als er sich vornahm, die römische und lutherische Lehre abzuschaffen, indem er ein Mitglied der Calvinischen Kirche war, zugleich seine Hände an die wehrlosen Schafe Christi, die man verächtlich Anabaptisten oder Wiedertäufer nannte, gelegt und sie ins Gefängnis gesetzt hat.
Unter denselben werden Huybert op der Straten, Trynken, seine Hausfrau, Pieter ten Huve und Lysken te Linschoten genannt, welche letztere, wie wir gehört haben, eine alte Frau war, über siebzig Jahre alt.
Die drei zuerst Genannten saßen zwölf Wochen gefangen, die letztere aber siebzehn Tage, weil sie viel später gefangen genommen wurde.
Diese litten viel Anstoß, sowohl durch scharfe Bedrohungen, als auch durch schmeichelnde Worte, um sie zum Abfall zu bringen. Als sie aber (nämlich die Verfolger) ihre Seelen nicht verderben oder zum Abfall bringen konnten, sind sie zuletzt auf eine ungegründete Anklage, daß man sie mit der heiligen Schrift überwunden hätte (was doch weit entfernt war), und daß sie gleichwohl in ihrer verführerischen Sekte der Wiedertäufern bleiben wollten, alle vier auf folgende Weise verurteilt worden: Daß alle ihre Güter verfallen sein, und daß einem jeden derselben mit der Rute vierzig Streiche gegeben werden und sie dergestalt gegeißelt, auch noch dazu auf ewig des Landes verwiesen werden sollten. Dieses ist auch geschehen.
Also haben sie (sagen die Schreiber) diesen unschuldigen und frommen Leuten den Leib entblößt, sie um den Galgen geführt, dieselben gegeißelt, sie ihrer Güter beraubt und mit leeren Händen zu ihrem Schaden vertrieben und des Landes verwiesen. Siehe in der Vorrede des alten Opferbuches über das Jahr 1615, Buchstabe iii, Kol. 1.