Nachdem Gerrit Corneliß, sonst Gerrit Boon genannt, Bootfahrer und Bürger dieser Stadt, gegenwärtig gefangen, seiner Seelen Seligkeit, wie auch des Gehorsams, den er unserer Mutter, der heiligen Kirche, und ihrer königlichen Majestät, als seinem natürlichen Herrn und Fürsten, schuldig war, auch dabei die Ordnung der heiligen Kirche verschmäht, sodass er innerhalb 10 Jahren weder zur Beichte noch zum heiligen Sakramente gegangen, und ferner sich auch unterstanden hat, öfters in die Versammlung der verdammten Mennoniten-Sekte oder Wiedertäufer zu gehen, wobei er auch vor acht Jahren die Taufe, die er in seiner Kindheit von der heiligen Kirche empfangen, verleugnet hat und davon abgefallen ist, sodass er sich hat wiedertaufen lassen und darauf das Brotbrechen nach der Weise der vorgemeldeten Sekte öfters empfangen hat, auch wenn er in die Versammlung der gemeldeten Sekte gegangen, niemanden von ihnen angeredet, nicht weniger auch (obschon in seiner Gefangenschaft sowohl die Herren des Gerichtes als auch verschiedene geistliche Personen ihm zugeredet und ihn öfters ermahnt haben, die vorgemeldete verdammte Sekte zu verlassen, und zu unserer Mutter, der heiligen Kirche, zurückzukehren) solches zu tun sich geweigert; und in seiner Hartnäckigkeit und Halsstarrigkeit verharrt, sodass er, der Gefangene, vermöge dessen, was zuvor gemeldet ist, das Verbrechen der verletzten göttlichen und menschlichen Majestät begangen hat, indem durch gemeldete Sekte die öffentliche Ruhe und Wohlfahrt des Landes gestört wird, laut Ihrer Majestät Befehlen, die davon handeln, welche Missetaten gleichwohl andern zum Exempel nicht ungestraft bleiben mögen – so haben die Herren des Gerichts, nachdem sie die Anklage des Herrn Schultheißen gehört und des Gefangenen Bekenntnis gesehen, auch seine Verstocktheit und Hartnäckigkeit wahrgenommen, den Gefangenen dahin verurteilt, und verurteilen ihn kraft dieses, daß er, laut Ihrer königlichen Majestät Befehlen, mit Feuer hingerichtet werden soll, wobei sie ferner alle seine Güter zum Nutzen Ihrer königlichen Majestät verfallen zu sein erklären.
Geschehen vor Gericht, den 26. Juni im Jahre 1571, in Gegenwart aller Gerichtsherren, mit Zustimmung Corneliß Jacobß, Brouwer und Hendrik Cornelis, Bürgermeister, in Gegenwart meiner, als Gerichtsschreiber. Unterschrieben war W. Pieterß.
Von der Zweimaligen Folter des Gerrit Corneliß, nach Anweisung des Buches des Blutgerichts zu Amsterdam.
Derselbe ist zweimal gefoltert worden, nämlich den 27. April und den 3. Mai des Jahres 1571, laut des Urteils der Gerichtsherren, wie solches aus dem Protokolle des Bekenntnisses zu ersehen ist.
Ausgezogen aus dem Buche des Blutgerichts der Stadt Amsterdam, welches daselbst in der Kanzlei deponiert ist, N. N.