Die Ratsherren beschließen, weil Cornelis Joosten und Dirk Dirkß, Ratsherren, nicht anwesend sind, so lassen sie die Sache der vorgemeldeten Gefangenen in der Lage, wie sie ist, bis dieselben erscheinen werden.
Weil die Ratsherren den Gefangenen keinen Tag zur Hinrichtung bestimmen wollen, so erklärt sich der Amtmann förmlich gegen die daraus erwachsenden Unkosten und Interessen.
Dagegen erklären sich die Ratsherren feierlich, und sagen, weil die Ratsherren Cornelis Joosten und Dirk Dirkß abwesend wären, und sie sich zusammen verbunden hätten, daß sie sämtlich gegenwärtig sein wollten, um die Sache der vorgemeldeten Gefangenen zu befördern, so wollten sie bei dem vorhergehenden Beschlusse bleiben.
Den 26. März ist den vorgemeldeten fünf Gefangenen alles vorgelesen worden, was sie mündlich auf der Folter bekannt haben, welches sie vor dem Stadthause öffentlich, daß es jeder hören konnte, als wahr bekannt haben. Auch ist den Gefangenen von dem Amtmanne Gerhard von der Mersche ein Tag ihrer Hinrichtung bestimmt worden, welches auf Montag, den 28. März geschehen, wie vorgemeldet, in Gegenwart: Adrian Fyck, Adrian Adrianß, Adrian Robbertß, Peter Henrichs, Cornelis Joosten, Wilhelm Cornelis und Dirk Dirkß, Ratsherren.