welches eine Verantwortung der verfolgten Brüder in der Schweiz enthält, auf oder gegen einen Brief, worin sie beschuldigt waren; gesandt von Zürich nach Amsterdam im Jahre 1658.
Weil nun das vorgemeldete Unheil, das den Brüdern in der Schweiz begegnet ist, Veranlassung gegeben hat, daß einige von denen, welche an gemeldetem Unheil Schuld waren, sehr nachteilig redeten, so ist aus der Stadt Zürich ein Schreiben an einen Kaufmann in Amsterdam gesandt worden, in welchem die Sache der verfolgten Brüder sehr schlecht, die Sache derer aber, die sie verfolgten, sehr herrlich und schön vorgestellt wurde, was hauptsächlich darin bestand, daß diejenigen, welche dort verfolgt würden, ganz andere Leute und von ganz anderem Bekenntnis und anderem Glauben wären, als ihre Mitgenossen in den Niederlanden, und daß sie ungehorsam und hartnäckig wären.
Als nun dieses Schreiben zu Amsterdam ankam, wurde für gut befunden, dasselbe, oder eine Abschrift davon, den Brüdern in der Schweiz zuzuschicken, damit man eine tüchtige und wahrhafte Erklärung hierüber von ihnen selbst erlangen möchte.
Darauf ist erfolgt, daß dieselben den 20. März alter Zeit, oder den 30. desselben Monats neuer Zeit, des Jahres 1658 geantwortet, und jene Erklärung, unter Beifügung des Bekenntnisses ihres Glaubens, den Dienern der Gemeinde Gottes zu Amsterdam zugesandt haben.
Darin ist unter anderem gemeldet worden, was die Lästerung wegen des Ungehorsams betrifft, daß selbst die Herren zu Zürich von beiden Ständen ihnen, den Gefangenen, oft bekannt hatten, daß sie ihnen sehr liebe und gehorsame Untertanen gewesen (nämlich in gemeinen oder bürgerlichen Sachen), ja daß sie in Ansehung des Rechttuns andern Lichter und Vorbilder wären; ferner, daß sie nichts weiter über oder wider sie zu klagen hätten, als daß sie nicht mit ihnen in die Kirche gehen wollten.
Sodann wurde in demselben Schreiben erzählt, daß sie dessen ungeachtet in das äußerste Elend und in Armut gebracht worden wären, worüber die nachstehenden Worte zu finden sind:
»Sie haben Alte und Kranke, Schwangere und Kindbetterinnen mit ihren unschuldigen Kindlein gefangen genommen, mit welchen Personen sie gar übel umgegangen sind; ja, sie nahmen alles, was sie in ihre Gewalt bekommen konnten, gefangen, sodass auf einmal siebenunddreißig Personen gefangen lagen, von welchen viele Männer und Weiber in Folge der Feuchtigkeit der Gefängnisse und der langwierigen Gefangenschaft körperlich übel zugerichtet worden sind; ja es haben sechzehn Personen in der Gefangenschaft sterben müssen.«
Dieser Brief war zu Makhenheim geschrieben und von sechs Ältesten und Dienern aus dem Elsaß unterzeichnet, deren Namen wir aber um der gegenwärtigen Gefahr willen verschwiegen haben.