Der Märtyrerspiegel

Teil II - Kapitel 2.66

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2.66  Peter Gerhard, Peter Georg, Peter Leydecker und Janneken Melz, 1536.

Im Jahre 1536, auf St. Margarethen Tag, des Morgens, hat der Schultheiß am Zürik See drei Brüder und eine Schwester, mit Namen Peter Gerhard, Peter Georg, Peter Leydecker und Janneken Melz gefangen genommen, welche er halb bekleidet mit sich geführt und sie auf einen Stein gesetzt hat, wo sie sieben Wochen gefangen gelegen und sich durch kein Leiden oder zugefügtes Elend zum Abfall haben bewegen lassen.

Als sie nun examiniert oder verhört wurden und man ihnen viel Menschensatzungen vorlegte, welche sie mit Gottes Wort zu widerlegen suchten, sagte der Bürgermeister: Wir achten euer Wort Gottes nicht, sondern wir halten uns an des Kaisers Befehl und werden alle diejenigen, welche dagegen handeln, auf eine spöttische Weise ausrotten. Sie antworteten: Herr Bürgermeister, damit beweisest du, dass du ein Vorsteher des babylonischen Reiches und des Bels sein willst, was dir zwar auf Erden einige Belohnung eintragen kann, aber endlich eine Ursache sein wird, dass dir mit dem Antichristen und dem gekrönten Tiere die ewige Verdammnis im feurigen Pfuhle zu Teil werden wird. Nachher wurden sie auf die Folterbank gebracht (wiewohl gegen ihre Rechte, indem sie Bürger waren), gleichwohl haben sie nicht abfallen wollen, wiewohl sie gepeinigt wurden, dass ihnen das Blut an den Füßen hinunterlief; sie vertrauen aber Gott und riefen ihn beständig an. Nachdem man sie gepeinigt hatte, führte man sie wieder hinauf, wo sie einander mit dem Worte Gottes trösteten.

Endlich sind sie den 4. September zum Tode verurteilt worden, worauf man sie ungebunden nach der Schaubühne geführt hat, wohin sie sich ohne Furcht als Schäflein Christi demütig begeben haben; hier sind sie niedergekniet und haben mit Stephanus gesagt: Herr Jesu, nimm unsern Geist auf, worauf sie in kurzer Zeit sämtlich enthauptet, ihre Leiber verbrannt und die Häupter auf Pfahle gesetzt worden sind; also haben nun dieselben ihr Opfer vollendet.