Nach der Nachricht des Johann von Beverwyk von der Stadt Dortrecht haben, als das Todesurteil über diesen frommen Mann gefällt worden ist, nachfolgende Personen im Gericht gesessen:
Adriaen von Blyenberg Adriaenß (welcher auch bei dem Todesurteile der Diana Pieterß zu Gericht gesessen hat), als Schultheiß von Dortrecht. Ferner als Ratsherren:
1. Mr. T. Schoock Herr Pieterß,
2. Cornelius Krooswyk Janß,
3. Franz Anthoniß,
4. Mr. Aert von der Lede Herr Staeß,
5. Wilhelm Bouguet Blasius,
6. Adrian von Rispen Gerriß,
7. Franz Adrianß,
8. Heyman von Blyenberg Adrianß, und
9. Cornelius von Bevern Claeß.
Ob aber alle diese Personen mit dem Todesurteile übereingestimmt haben, wird nicht angegeben; doch hat der größte Teil hierin gewilligt, wie es scheint, was wohl nicht ohne Kummer und ohne Anklage ihres eigenen Gewissens geschehen sein mag, weil sie kurz zuvor den Patienten gerne los gewesen wären, und ihn um deswillen nach dem Haag, dem Sitze des Hofes von Holland, gesandt hatten, daß er daselbst verurteilt werden sollte. Als er ihnen aber wieder zurückgesandt wurde, haben sie ihn verurteilt; gewiss, das war eine klägliche Sache ihrerseits, aber für den Märtyrer war es eine erfreuliche Sache, weil sein Tod ein Eingang in das ewige und selige Leben war.