Der Märtyrerspiegel

Teil II - Kapitel 2.685

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2.685  Von dem Befehl, der wider die Taufgesinnten im Herzogtum Preußen (doch nicht zum Tode) im Jahre 1586 den 12. November bekannt gemacht wurde.

Als in Folge des abscheulichen Brennens und Sengens der frommen Zeugen Jesu, die man Wiedertäufer nennt, viele derselben aus den papistischen Ländern, wo die größte Not herrschte, sich in die preußischen Gegenden begaben, in der Hoffnung, daß die dortigen Regenten, die sich doch größerer Bescheidenheit und Barmherzigkeit rühmten, als im allgemeinen im Papsttum, ihnen Freiheit vergönnen würden, nach ihrem Gewissen zu leben, hat es sich zugetragen, daß, als sie dahin kamen, sie in ihrer Meinung betrogen worden sind, indem der Fürst dieses Landes, der damals zu Brandenburg regierte, ihnen durch einen öffentlichen Befehl gebot, das Land wieder zu verlassen.

Hiervon hat P. J. Twisck die nachfolgende Beschreibung gegeben: Georg Friedrich, Markgraf zu Brandenburg, gebot in einem öffentlichen Befehl im Jahre 1586 den 12. November, daß die Wiedertäufer aus seinem ganzen Herzogtum Preußen wegziehen sollten.

Chronik von dem Untergang, gedruckt 1620, der 2. Teil, im 16. Buch auf das Jahr 1586, Pag. 1401, Kol. 1.