Der Märtyrerspiegel

Teil II - Kapitel 2.191

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2.191  Kurzer Auszug aus dem Todesurteile der Jungfrau Felistis Jans oder Felistis Resinx

Nachdem zuerst von ihrem Namen und Vaterlande das Nötige bemerkt ist, werden die Stücke angeführt, die zu ihrer Beschuldigung eingebracht worden sind und welche in den nachfolgenden Punkten bestehen.

1. Daß sie sich unter die Versammlung der Sekte der Wiedertäufer begeben habe. 2. Daß sie sich von dem Gehorsam und dem Glauben der (genannten) heiligen (nämlich römischen) Kirche abgesondert habe. 3. Daß sie eine irrige Lehre von dem Sakramente des Altars hätte. 4. Daß sie denjenigen, von welchen sie doch wusste, daß sie von derselben Sekte (nämlich der genannten Wiedertäufer) wären, Raum und Herberge gegeben habe. 5. Daß sie einige Leute von dem Gehorsame der römischen Kirche ab- und zu ihrer Lehre gezogen habe. 6. Daß sie selbst bei den vorgemeldeten sogenannten Irrtümern hartnäckig verharren wollte, ohne davon abzuweichen. 7. Daß solches alles gegen die Verordnungen der heiligen Kirche und die Befehle der kaiserlichen Majestät streite.

Darauf folgt dann der Schluss, nämlich, daß sie um deswillen von dem Scharfrichter mit Feuer hingerichtet werden sollte, und daß alle ihre Güter zum Nutzen des Kaisers verfallen sein sollten. Geschrieben in Gegenwart derer, wie oben gemeldet.

Hierauf wird die Zeit angeführt, wann sie gepeinigt worden ist, worüber die nachstehenden Worte gefunden werden: Diese Felistis ist den 2. Januar 1553 auf die Folter oder Peinigungsbank gebracht und gefoltert worden.

Abgeschrieben, aus dem Blutgerichtsbuche, welches in der Kanzlei der Stadt Amsterdam niedergelegt ist.

Die früheren Schreiber der Martergeschichten haben weder die Jahrzahl des Todes dieser Felistis, noch auch ihren Namen richtig angegeben; wir aber haben durch Vorschub des vorgemeldeten Todesurteils solches alles wieder in Ordnung gebracht.

Inzwischen ist außer dem oben Angeführten noch das merkwürdig, was die Alten von ihr melden, daß sie nämlich eine sittsame, ehrbare Jungfrau gewesen sei, welche durch ihre langwierige Gefangenschaft mit des Kerkermeisters Frau so bekannt wurde, daß dieselbe sich ihrer als Dienstmagd bediente.

Als es sich nun zutrug, daß des Kerkermeisters Frau einigen Unflat hinauszutragen hatte, aber dabei niemand um sich hatte, dem sie es anbefehlen konnte, sagte die Felistis: Soll ich es tun?, worauf des Kerkermeisters Frau antwortete: Wirst du aber auch nicht weglaufen?, worauf diese versetzte: Nein. Als sie aber unterdessen die Sache genauer überlegte, und die Unbeständigkeit der menschlichen Sinne betrachtete, hat sie es nicht auf die Probe ankommen lassen wollen, sondern hat es abgeschlagen. In der Tat ein seltenes Anerbieten eines schwachscheinenden jungen Mägdleins.

Kurz nachher (sagen die Alten) hat man sie auf die Schaubühne kommen sehen, um verbrannt zu werden; sie war reinlich gekleidet und trug eine weiße Schürze, als ob sie durch ihr auswendiges Kleid hätte zu erkennen geben wollen, wie rein und lauter eine christliche Jungfrau inwendig geschmückt sein müsse, wenn sie ihrem geliebten himmlischen Bräutigam Jesu Christo angenehm sein soll.

So hat sie nun ihr Opfer vollendet und ist unter die Zahl der heiligen und gottgefälligen Märtyrer gezählt worden. Vergleiche dieses mit dem Märtyrerspiegel der wehrlosen Christen, gedruckt 1631, Pag. 125, Col. 2.