Als das sechzehnhundert und zwanzigste Jahr nach der Geburt Christi herangekommen war, haben die vorgemeldeten Obrigkeiten nicht allein gegen die Römischen (von welchen sie zuvor unterdrückt worden sind), sondern auch gegen die Mennoniten, oder Taufsgesinnten, die sich allezeit friedsam und liebreich neben und unter ihnen bewiesen, einen Befehl erlassen, in welchem sie unter andern auch die Versammlung der Taufsgesinnten verboten, jedoch nicht bei Todesstrafe.
Um dieses wohl zu verstehen, wollen wir den Befehl, so viel er gegen die Taufsgesinnten gerichtet ist, getreulich abschreiben, und dem unparteiischen Leser mitteilen.