welches die Bedrohungen derer zu Bern wider die Taufsgesinnten in denselben Gegenden enthält, im Jahre 1645.
Als nun schon einige Brüder und Schwestern in der Schweiz von Elend, Mangel, Hunger und Kummer im Gefängnis umgekommen waren, von denen doch noch fünf am Leben und im Gefängnis blieben, so haben die übrigen, die noch außer Banden waren, als ihnen insbesondere durch die von Bern gedroht wurde, daß man sie alle des Landes verweisen, ihre Güter anschlagen und verkaufen wollte, ihre Zuflucht, nebst Gott mit einem demütigen und freundlichen Schreiben zu ihren Glaubensgenossen in Holland und in den Niederlanden genommen, mit der Bitte, sie wollten für sie Gott den Herrn um Trost und Gnade brünstig anrufen, damit sie dasjenige, was ihnen um seines heiligen Namens willen begegnen würde, in Geduld und Leidsamkeit ertragen mochten.
Dieses war den 22. Tag im Heumonat alter Zeit im Jahre unseres Herrn 1645 geschrieben und unterzeichnet von Hans Duster, zu Baltzen, einem Ältesten an dem Wort des Herrn; Ruth Kuntsel, zu Muchem, einem Diener am Wort des Herrn, beide aus dem Berner Gebiet. Ruth Hage, einem Ältesten; Hans Mully, einem Diener; Hans Sluß, einem Diener, alle aus dem Züricher Gebiet.
Was hierauf erfolgt sei, und was sich nachher mit denen, die im Gefängnis waren, zugetragen habe, kann in dem Zusatz, bei Ully Wagman, gesehen werden.
Wie es aber die Vertriebenen, die nicht gefangen lagen, in ihrem Elend und in ihrer Armut gemacht haben, darüber haben wir keine zuverlässigen Nachrichten erhalten; es kann aber aus der betrübten Sache zur Genüge beurteilt werden.