Der Märtyrerspiegel

Teil II - Kapitel 2.212

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2.212  Erneuerung der vorhergehenden blutigen Befehle, im Jahre 1556.

Erneuerung der vorhergehenden blutigen Befehle des Kaisers Karl des Fünften wider die Taufgesinnten oder sogenannten Wiedertäufer durch Philipp den Zweiten, König von Spanien, im Jahre 1556.

Bis hierher hatte der Kaiser Karl der Fünfte die Vergießung des Blutes der Heiligen in den Niederlanden und die grausamen Tyranneien, die mit Hilfe des Ketzergerichts, samt dem, was darauf erfolgt und sowohl durch Feuer, Wasser, Schwert, als auch durch andere Mittel über dieselben ins Werk gesetzt worden ist, auf seinem Gewissen; aber in diesem Jahre hat sein Sohn, Philipp der Zweite, König von Spanien, der seines Vaters Fußstapfen nachfolgte (statt eine Linderung im Gewissenszwange zu veranlassen), allein oder doch hauptsächlich alle vorhergehenden alten, blutigen und grausamen Befehle, die sein Vater gegen die genannten Ketzer erlassen hatte, erneuern und befestigen lassen; insbesondere den sehr grausamen Befehl, welcher den 25. September des Jahres 1550 öffentlich bekannt gemacht worden ist, dessen Inhalt wir bisher aufgespart haben, den wir aber hier anführen wollen, weil er doch in dem Jahre 1556 erneuert worden ist, wiewohl nicht in seinem ganzen Umfange, sondern nur insoweit er wider die Taufgesinnten und hauptsächlich wider ihre Lehre handelt.

In dem Buche, worin sich der Prinz von Oranien, Wilhelm der Erste, wider die Falschheiten, deren ihn seine Widersacher mit Unrecht zu beschuldigen suchten, verantwortet, gedruckt 1569, wird hiervon Pag. 165, Buchst. L 6, mit nachstehenden Worten Erwähnung getan.