Unter denen, welche in der Verfolgung in der Schweiz gelitten haben, ist Hans Jakob Heß, ein erwählter und befestigter Diener der christlichen Gemeinde, keiner der unbedeutendsten gewesen.
Dieser wurde im Jahre 1639 zum dritten Mal in Verhaft genommen, denn aus den beiden früheren Gefangenschaften, von denen die erste in das Jahre 1637 fiel, hatte ihn der Herr, über alles Vermuten (durch Hilfe derer, die mit ihm gefangen saßen) wunderbar erlöst, ebenso wie auch aus dieser dritten; es hat aber die erste neunzehn Tage, die zweite acht Wochen, die dritte aber dreiundachtzig Wochen, oder über anderthalb Jahre gewährt.
Unterdessen aber hat man ihm das Leben sehr sauer und unangenehm gemacht, denn man entkleidete ihn und legte ihn, nebst seinen andern Mitgenossen, sechzehn Wochen lang in eiserne Bande, welches er dennoch, mit standhaftem Gemüt, geduldig bis zur Zeit seiner Erlösung ertragen hat.
Während dieses geschah, nämlich in demselben Jahr, fing man auch seine Hausfrau, die zuerst auf das Rathaus, hiernächst aber in Othenbach gesetzt wurde, wo man sie durch schlechte Behandlung und Kost dreiundsechzig Wochen hindurch so sehr schwächte, daß sie abzehrte, und, nach vielem erlittenen Elend, im Gefängnis starb.
Dieses war also das Ende dieser frommen Heldin Jesu, welche, um das ewige, selige Leben zu empfangen (um der Rechtschaffenheit ihres Glaubens willen) erwählt hat, lieber eines langsamen Todes zu sterben, als die zeitliche Ruhe und Gemächlichkeit dieses Lebens zu genießen; darum wird der gütige Gott sie dermaleinst, mit allen, die um seines Namens willen tapfer gelitten und gestritten haben, mit dem unverwelklichen Kranz der Ehren krönen und belohnen. J. Mangolds Buch, Blatt 16, A., B. und Blatt 17, A.