Der Märtyrerspiegel

Teil II - Kapitel 2.498

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2.498  Drittes Verhör, geschehen auf der Folterbank.

Den 27. Mai 1570 hat Johann Pieterß, Schultheiß von Goude, von wegen Junker Cornelius Milo, Schlossvogt und Amtmann von Goude, zur Folter gebracht Faes Dirkß, in Gegenwart und Beisein des Gysbert Jan Maertenß, Gerrit Hugge, Hopfenhändler, Bürgermeister, Gerret Gerrit Bouwenß, Dirk Andrieß, Dirk Janß Lonk und Mr. Cornelius Heindrikß, Ratsherren.

Auf die Frage, ob er noch bei dem Bekenntnisse, das er am 19. dieses Monats getan hätte, beharre, sagte Faes Dirkß, daß er noch dabei bliebe.

Als er auf die Folter gebracht und gefragt wurde, in welchem Hause er getauft worden sei, antwortete er, daß er es nicht gewusst, aber nachher erfahren hätte, daß es in dem Hause eines Schuhmachers, genannt Michael, geschehen sei, welcher zu Rotterdam bei der Ostpforte wohnte.

Sagt, es seien ungefähr acht oder neun Personen mit ihm getauft worden, unter anderem sei auch Dirk Jacobs, ein Schuhmacher, und ein Gerber, genannt Jan Andriaenß, mitgetauft worden; es seien auch des Schuhmacher Michaels Weib, und Wiert Claeß gegenwärtig gewesen, als die Taufe stattgehabt; Wiert aber sei nicht getauft worden.

Auf die Frage, ob Euwout, der Feldscherer, Jan Aertß, Weber, und Jan de Bagyn zugegen gewesen seien, als er getauft worden sei, antwortete er: Nein. Sagt, daß Dirk Jacobs mit dem Gerber des Morgens früh im Dunkeln in das Haus gekommen sei, in welchem sie getauft worden wären.

Sagt, daß derjenige, der ihn taufte, eine fremde Sprache und Hoch (deutsch) redete.

Sagt, daß eine Frau, genannt Maertjen Philips, wohnhaft auf dem Zwingel, seines Glaubens sei, desgleichen auch Willem Janß, Messerschmied, Wiert Claeß und Jan Aertß, ein Weber.

Auf die Frage, ob Euwout, der Feldscherer, mit ihm gleichgesinnt und eines Glaubens sei, antwortete er, daß er solches nicht wüsste, und daß er in Glaubenssachen mit ihm noch kein Gespräch gehabt habe, wiewohl er in seinem Hause gewesen sei. Sagt, daß er es nicht wüsste, ob Jan de Bagyn des Glaubens sei. Hiernach ist dem vorgemeldeten Faes Dirkß das oben beschriebene Bekenntnis unter freiem Himmel, frei von Folter und Fesseln vorgelesen und er gefragt, ob er noch dabei beharre, worauf er zur Antwort gab, daß er dabei bliebe, und daß er Gnade und kein Recht begehre. Geschehen in Gegenwart des ganzen Rates. Joris Jacobß.

Nachdem uns nicht allein die drei oben gemeldeten Verhöre, sondern auch das Todesurteil des mehrgemeldeten Freundes Gottes durch den gegenwärtigen Stadtschreiber der Stadt Goude zugesandt worden ist, so wollen wir nun auch solches, wie es im Originale lautet, hier beifügen, damit niemand an dem Vorgemeldeten irgendeinen Zweifel habe.