Zu derselben Zeit und in demselben Gerichte hat auch Cornelius Janß, ein Schiffsknecht, aus Harlem gebürtig, dem Leibe nach, aber aus Gott und vom Himmel wiedergeboren der Seele nach, sein Todesurteil empfangen; er hatte aber die Taufe auf seinen rechtsinnigen Glauben noch nicht empfangen, worüber er sich noch in seiner Todesstunde beklagt hat (wiewohl er dazu nicht viel Gelegenheit hat finden können); denn der Herr hat gesagt: Also gebührt uns, alle Gerechtigkeit zu erfüllen, Mt 3 15.
Um uns kurz zu fassen, sein Urteil wurde gefällt, daß er auch, wie die beiden vorhergehenden Männer, Willem Janß und Jan Quirynß, mit Feuer getötet werden sollte. Wir haben eine treue Abschrift sowohl seines Todesurteils, als auch darüber, daß er zweimal auf der Folterbank verhört worden ist, desgleichen wann dieses alles geschehen sei, aus dem Buche des Blutgerichts der Stadt Amsterdam erlangt, welches wir auch in aller Treue, zu mehrerer Versicherung dieser Sache, hier anhängen wollen; dasselbe lautet wie folgt: