Der Märtyrerspiegel

Teil II - Kapitel 2.687

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2.687  Von dem Befehl, der wider die Taufgesinnten in der Königsberger Herrschaft und deren Städten und Vorstädten, auf Leibesstrafe und den Verlust ihrer Güter, im Jahre 1587, erlassen worden ist.

Eben das, was ein Jahr zuvor in Preußen den Taufgesinnten geschehen ist, das geschah nun auch in der Herrschaft Königsberg, was durch denselben Fürsten, der auch dieses Landes Herr war, ausgeführt worden ist.

Als vorgemeldeter Schreiber ihren Auszug aus Preußen erzählt hatte, fügte er kurz darauf hinzu, daß ihnen im Jahre 1587, den 1. März, befohlen worden sei, nicht allein die Herrschaft Königsberg und deren Städte und Vorstädte zu räumen, sondern auch alle andern Ländern und Herrschaften, die unter Georg Friedrich, Markgrafen von Brandenburg, Regiment gehörten, und das bei Lebensstrafe und Verlust der Güter.

Dieses ist um deswillen geschehen, weil sie von der Kindertaufe (die die Gelehrten dieses Landes für die Tür und den Eingang in das Reich Gottes hielten) sehr ärgerlich (wie man sagte) redeten. Vergleiche das sechzehnte Buch der Chronik von dem Untergang der Tyrannen und jährlichen Geschichten, den zweiten Teil, gedruckt 1620, Pag. 1401, Kol. 2, mit Joh. Behin, Fol. 72, 73.