Der Märtyrerspiegel

Teil II - Kapitel 3.65

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3.65  An die Stadt Zürich in der Schweiz.

Wohledle, hochachtbare, weise, vorsichtige Herren, besondere gute Freunde und Nachbarn.

Aus den Klagen verschiedener Personen, als Abgesandte ihrer Gemeinden, die man hierzulande Mennoniten nennt, als Bürger und Einwohner der Städte Dortrecht, Harlem, Leyden, Amsterdam, Goude und Rotterdam, alle in der Landschaft Holland gelegen, haben wir vernommen, daß ihre Glaubensgenossen, Wiedertäufer genannt, zu Zürich und hin und wieder in eurem Gebiet, in Folge sehr ernstlicher Befehle, die gegen sie erlassen worden sind, starke Verfolgung erlitten haben, indem sie dadurch genötigt worden sind, alles zu verlassen und in andere Länder zu ziehen, zu ihrem großen Ungemach und Elend.

Dieses hat uns zum christlichen Mitleiden bewogen; darum haben wir nicht unterlassen können, sondern haben im Gegenteil für gut befunden, euch hiermit sehr freundlich, nachbarlich und auch ganz ernstlich zu ersuchen, daß ihr euch nach dem guten Exempel der Obrigkeit der Stadt Schaffhausen, der Güter der Glaubensgenossen der Bittenden, die ihr seit einigen Jahren durch dazu bestellte Verordnete habt verwalten und die Früchte davon ziehen lassen, entschlagen wollt, und sie den vorgemeldeten Teilhabern, oder denjenigen, die Vollmacht von ihnen haben, verabfolgen lasst, um innerhalb einer ihnen zu gestattenden Frist zu ihrem Besten verkauft und zu Geld gemacht zu werden.

Hiernach folgen diese Worte (die auch in dem Brief an die Herren von Bern ausgedruckt sind): Wolle günstig und geziemend betrachten, daß im Jahre 1655, als die Waldenser, unsere und eure Glaubensgenossen, von den Römischgesinnten allein darum, weil sie sich zur reformierten Religion bekannten, so schrecklich verfolgt und verjagt wurden, daß der Not der armen vertriebenen Menschen anders nicht zu steuern und zu helfen war, als durch Sammlung großer Almosen in England, hierzulande und anderswo, wo die reformierte Religion die vorherrschende war; die Gemeinde der Taufsgesinnten, als die gemeldete bittende, auf die einfältige Recommandation ihrer Obrigkeiten, aus christlichem Gehorsam gegen dieselbe, zugleich auch aus christlicher Liebe und Mitleiden gegen die vorgemeldeten vertriebenen und verfolgten Christen, so mildreich in ihren Versammlungen beigesteuert haben, daß daraus eine große Summe zusammenkam, welche die Diener der gemeldeten Gemeinden, auf Anordnung ihrer Obrigkeiten, überliefert haben, wohin es gehörte.

Hierauf folgt dann vorgemeldeter Brief bis ans Ende, wie angezeigt worden ist. Dieses dient zur Nachricht.

Wir wollen unser Vertrauen darauf richten, daß ihr diese unsere wohlmeinende freundnachbarliche Fürbitte so gut aufnehmen werdet, als es die Billigkeit der Sache erfordert, und wir von eurer gewöhnlichen Weisheit und Bescheidenheit gewärtigt sind, und versichern euch, daß wir niemals ermangeln werden, solches gegen euch und besonders auch gegen eure Einwohner zu vergelten und dafür erkenntlich zu sein, wenn sich uns dazu die Gelegenheit darbietet, und euch gefallen wird, eine Probe davon zu nehmen. Unterdessen bitten wir den allmächtigen Gott, Wohledle In dem Haag, den 19. Februar 1660.

Kommt überein mit dem Original, welches in Ihro Hochmögenden Kanzlei liegt. J. Spronssen.

Außer diesen beiden vorgemeldeten Briefen der General-Staaten an die Herren von Bern und Zürich, welche von demselben Tage, nämlich den 19. Februar 1660 lauten, ist noch das Dritte, den 9. März desselben Jahres, erfolgt, welches teils als Geleitsbrief des Abgesandten und Überbringers der beiden gemeldeten Briefe an die Städte Bern und Zürich diente, und teils ein Ersuchen an die benachbarten Potentaten war, mehrgemeldeter Sache zum Beistand der Taufsgesinnten förderlich zu sein. Der Inhalt davon lautet wie folgt: