Der Märtyrerspiegel

Teil II - Kapitel 3.33

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3.33  Ulrich Schneider mit seinen beiden Söhnen, im Jahre 1639.

Eben an demselben Tag, als Stephan Zechender zu Knonau gefangen genommen wurde, nämlich den 23. September des Jahres 1639, hat man auch im Amt Wadischwil die Hände an Ulrich Schneider gelegt, welcher, um seines rechtschaffenen Glaubens willen, und weil er mit seinen Widersachern nicht in die gemeinschaftliche Kirche gehen wollte, gebunden und in den Turm Othenbach abgeführt wurde.

Als er nun eine lange Zeit hier in eisernen Banden Stand gehalten und außerordentlich viel Anfechtung, Kreuz und Streit (um ihn abwendig zu machen) erlitten hatte, auch überdies in den Banden entkleidet worden war, verließen ihn die Leibeskräfte und er starb, als er seinen Geist Gott übergeben hatte, im Gefängnis. Also hat er in dem vorgelegten Streit ritterlich und tapfer (ohne daß er in seinem Glauben geschwächt worden wäre) den Sieg erhalten.

Seine beiden Söhne wurden nach ihres Vaters Tod auch gefangen genommen, und in denselben Kerker, in welchem ihr Vater gestorben war, gesetzt, doch hat ihnen der Herr eine Erlösung gegeben, sodass sie, als man sich dessen am wenigsten vermutete, durch ein glückliches Ungefähr (doch mit gutem Gewissen) ohne der Obrigkeit Wissen, frei geworden sind.

Unterdessen hat die Obrigkeit die ganze Haushaltung dieser Familie zerstört, die Kinder in die Fremde gestoßen, Haus und Hof für 7000 Gulden verkauft, und das gelöste Geld für sich selbst behalten; die Verstoßenen und Verlassenen aber, haben den Raub ihrer Güter mit Freuden ertragen. Jerem. Mang. Buch, Blatt 11, A.