Dordrechter Bekenntnis (1632)

Das Dordrechter Bekenntnis

Einführung

Titelblatt der ersten nordamerikanischen englischen Ausgabe von 1727
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Das Dordrechter Bekenntnis (eigentlich Glaubensbekenntnis des wehr- und rachelosen Christentums) ist ein 1632 in Dordrecht von niederländischen Mennoniten verfasstes christliches Glaubensbekenntnis. Es hat, ähnlich wie das Schleitheimer Bekenntnis, bei den von den Mennoniten abgespaltenen Amischen und traditionalistischen Mennonitengruppen, wie den Mennoniten alter Ordnung oder den Altkolonier-Mennoniten, heute noch große Bedeutung. Das Bekenntnis umfasst insgesamt 18 Artikel und fasst die wesentlichen Punkte der täuferisch-mennonitischen Lehre zusammen. Das Dordrechter Bekenntnis darf nicht mit den evangelisch-reformierten Lehrregeln von Dordrecht von 1618/19 verwechselt werden.

Die niederländisch-norddeutschen Täufer waren am Ende des 16. Jahrhunderts in mehrere Richtungen wie die Waterländer, Flamen und Friesen gespalten. So bestanden manchmal an einem Ort mehrere mennonitische Gemeinden. In dem Bemühen, die Gemeinden wieder zusammenzuführen, entstanden bereits um 1600 mehrere mennonitische Bekenntnisse wie das Konzept von Köln von 1591 oder das 1627 formulierte Olijftacxken (Standardniederländisch: Olijftakken, deutsch Olivenzweige). Die 21 Artikel umfassende Korte Confessie des Jan Cents von 1630 spielte beispielsweise eine entscheidende Rolle bei der Vereinigung flämischer, junger friesischer und hochdeutscher Gemeinden in Amsterdam 1639.

Das Dordrechter Bekenntnis wurde von on Adriaan Cornelisz, dem Ältesten der flämischen-mennonitischen Gemeinde in der niederländischen Stadt Dordrecht, verfasst und wurde am 21. April 1632 in der Stadt Dordrecht von 51 flämischen und friesischen mennonitischen Predigern als Grundlage unterzeichnet und angenommen. Es war in erster Linie eine Übereinkunft, wurde später aber auch von Vertretern anderer Gemeinden angenommen. Auch die mennonitischen Gemeinden in Süddeutschland und im Elsass schlossen sich später dem Dordrechter Bekenntnis an. Von den Schweizer Mennoniten wurde das Bekenntnis nicht übernommen, da sie (anders als die Amischen) eine strikte Meidung (wie in Artikel 17 formuliert) ablehnten. Das Dordrechter Bekenntnis ist bei Amischen alter Ordnung bis heute von großer Wichtigkeit und fast ebenso wichtig bei Amischen neuer Ordnung.

Die Sprache des Dordrechter Bekenntnisses ist einfach und direkt, nicht von literarischem oder philosophischem Charakter. Es ist reich an Bibelzitaten und folgt den allgemeinen Schwerpunkten evangelisch-protestantischen Denkens, mit der Ausnahme, dass es die Taufe nur für Gläubige, die Fußwaschung der Heiligen, ernsthafte Gemeindezucht, das Meiden der Exkommunizierten, das Nichtschwören von Eiden, Eheschließungen innerhalb derselben Gemeinde, strikten Nicht-Widerstand lehrt und im Allgemeinen mehr Wert auf wahres Christentum legt, das Christsein und Gehorsam gegenüber Christus beinhaltet, als auf das bloße Festhalten an einem Lehrsystem.

Im Jahr 1664 erschien die deutsche Übersetzung des Dordrechter Bekenntnisses. Herausgegeben wurde sie von Tielemann van Sittert. [1]

Die 18 Artikel handeln von folgenden Themen:

  • 1. Artikel: Vom Glauben an Gott, von der Schöpfung des ersten Menschen und aller Dinge
  • 2. Artikel: Von der Übertretung des göttlichen Gebots durch Adam
  • 3. Artikel: Von der Wiederaufrichtung und Versöhnung des menschlichen Geschlechts mit Gott
  • 4. Artikel: Von der Ankunft unseres Erlösers und Seligmachers Jesus Christus
  • 5. Artikel: Von der Einsetzung des Neuen Testaments durch unseren Herrn Jesus Christus
  • 6. Artikel: Von der Buße und Besserung des Lebens
  • 7. Artikel: Von der heiligen Taufe
  • 8. Artikel: Von der Gemeinde Gottes
  • 9. Artikel: Von der Erwählung der Diener in der Gemeinde
  • 10. Artikel: Vom hochwürdigen Abendmahl des Herrn
  • 11. Artikel: Vom Fußwaschen
  • 12. Artikel: Vom heiligen Ehestand
  • 13. Artikel: Von der Obrigkeit
  • 14. Artikel: Von der Rache und Gegenwehr
  • 15. Artikel: Vom Eid oder Eidschwören
  • 16. Artikel: Vom Bann oder Absonderung von der Gemeinde
  • 17. Artikel: Wie die Gebannten und Abgesonderten von der Gemeinde zu meiden sind
  • 18. Artikel: Von der Auferstehung der Toten

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