Der Märtyrerspiegel

Teil II - Kapitel 2.444

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2.444  Auszug wie oben, Blatt 31.

Nachdem Jan Jakobßen aus der Normandie, Einwohner dieser Stadt, Adrian Cornelißen von Sparrendam, und Gerrit Claeßen von Oudenyerop sich mit den Wiedertäufern in ein Bündnis eingelassen und sich haben wiedertaufen lassen, auch von den Sakramenten der heiligen Kirche, dem heiligen christlichen Glauben und den Satzungen dieser Kirche verkehrte Lehren ausbreiten, den geschriebenen Rechten und Befehlen der kaiserlichen Majestät unsers gnädigen Herrn zuwider, so haben die Herren des Gerichtes, nachdem sie die Anklage, welche der Herr Schultheiß im Namen der kaiserlichen Majestät wider vorgemeldete Personen hat eingebracht, gleichwie auch ihre Verteidigung und Bekenntnis gehört, auch auf die Beschaffenheit ihrer Missetat genau Achtung gegeben, vorgemeldete Personen dahin verurteilt, daß sie auf einer vor dem Stadthause aufgerichteten Schaubühne durch den Scharfrichter mit dem Schwerte vom Leben zum Tode hingerichtet, ihre Häupter aber auf Pfähle und ihre Leiber auf Räder, andern zum Beispiele gesetzt werden sollen, wie auch von dem Scharfrichter geschehen ist.

Wobei sie ferner erklären, daß ihre Güter zum Nutzen der kaiserlichen Majestät, als Grafen von Holland, verfallen sein sollen, insofern sie nicht Bürger dieser Stadt sind, daß dagegen von den Bürgern die Summa von hundert Pfund, nach den Freiheiten dieser Stadt, einzuzahlen sind. Geschehen den fünfzehnten Mai, im Jahre 1535, in Gegenwart des Schultheißen Ruysch Janßen, und Gooßen Janßen Rekalf, Bürgermeister, und aller Gerichtsherren.

In den öffentlichen Geschichten der damaligen Zeit wird von drei Männern geredet, die auf jenen Tag enthauptet worden sind, ohne daß etwas Böses zu ihrer Beschuldigung gesagt wäre, als daß sie unter die Wiedertäufer gezählt worden seien. Und weil dieses Urteil sie keiner Untugend, keines Aufruhrs oder einer sonstigen Missetat beschuldigt, welches doch in jener unruhigen Zeit, wo erst kurz zuvor der Auflauf zu Amsterdam stattgefunden, sehr leicht hätte geschehen können, so kann leicht daraus geschlossen werden, daß diese Männer fromme Menschen gewesen seien, die würdig sind, daß sie zu den andern treuen Rittern unsers Herrn Christi gestellt werden.