Der Märtyrerspiegel

Teil II - Kapitel 3.50

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3.50  Von einem Befehl derer von Schaffhausen wider diejenigen, die man Wiedertäufer nannte, bekannt gemacht um das Jahr 1650.

Die Verfolgung über die Schafe Christi beschränkte sich damals nicht auf die Gebiete von Zürich und Bern, sondern wie der Blitz schnell von einem Ort zum andern schießt, so ging es auch hiermit, denn es folgten auch die von Schaffhausen, welches gleichfalls eine von den Städten in der Schweiz ist, die Kantons genannt werden, der Spur ihrer Mitgenossen, und verfielen auf das Ausbannen der wehrlosen Leute, die unter ihrem Schutz bisher friedsam gewohnt hatten und Wiedertäufer genannt wurden.

Man hat ihnen aber eine gewisse Zeit gesetzt, in welcher sie mit ihren Haushaltungen wegziehen konnten, weshalb die Not derer, die es betraf, nicht so groß ist, als die Not derer, von welchen wir zuvor gemeldet haben und noch melden werden.

Dieses alles ward durch einen Befehl hervorgerufen, der zu dem Ende bekannt gemacht wurde, welchen man, wenn es nötig wäre, hier beifügen könnte, aber aus Gründen sind wir genötigt uns der Kürze zu befleißigen, und unsere Beschreibung, so viel als möglich ist, abzukürzen.