Nachdem Jan Pauw Blockmacher, Arent Janßen von Gorckum, Krämer, Barent Cläßen von Swol, Walker, Jan von Kink, Henrich Biesman von Mastricht, Cornelis Willemße von Harlem, Kistemnacher, Arent Jakobßen, Kaiser von Monnickendam, und Willem Janßen von Zutphen sich wiedertaufen lassen und der Wiedertäufer Bund angenommen, auch eine verkehrte Lehre von den Sakramenten der heiligen Kirche, und dem Glauben, wie auch den Satzungen dieser Kirche hegen, den geschriebenen Rechten und Befehlen der kaiserlichen Majestät unsers gnädigen Herrn zuwider, so haben die Herren des Gerichts, nachdem sie die Anklage, welche der Herr Aufseher wider sie erhoben, gleichwie auch ihre Verteidigung und Bekenntnis gehört, und alle Umstände genau erwogen, diese vorgemeldeten Personen dazu verurteilt, daß sie auf einer auf dem Markte dieser Stadt aufgerichteten Schaubühne vom Leben zum Tode gebracht und mit dem Schwerte hingerichtet, ihre Häupter aber auf Pfähle und ihre Leiber auf Räder gelegt werden sollen, andern zum Exempel, wie auch nachher geschehen ist. So geschehen, den sechsten Tag im März im Jahre 1535, in Gegenwart des ganzen Rates.
Über Jan Pauw findet sich noch ein Urteil, daß er den 29. Dezember 1534 (laut des Urteils der Gerichtsherren) gefoltert worden ist, um von ihm zu vernehmen, welche Personen in seinem Hause getauft hätten und getauft worden wären; weil aber dieses Urteil nichts weiter enthält, als den Ausspruch zu peinigen, so haben wir es unnötig erachtet, dasselbe wörtlich anzugeben.