Der Märtyrerspiegel

Teil II - Kapitel 3.1

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3.1  Kurzer Inhalt von den Märtyrern dieses siebzehnten Jahrhunderts.

Nachdem das vorhergehende sechzehnte Jahrhundert mit der lebendigen Begrabung der Anneken von den Hove im Jahre 1597 sich geendigt hatte, hat das folgende siebzehnte Jahrhundert nicht ohne Misshandlung und Vergießung des Blutes der frommen Zeugen des Herrn seinen Anfang genommen.

Das erste Jahr dieses Jahrhunderts beginnt mit einem Befehl, durch die von Gröningen und Sneck wider die Taufsgesinnten, die sie Wiedertäufer nennen, bekannt gemacht, welcher jedoch nicht auf Todesstrafe gerichtet war.

Hierauf folgen vier Personen, nämlich Huybert op der Straten, Trynken, seine Hausfrau, Pieter ten Hove und Lysken te Linschoten, welche um des vorgemeldeten Glaubens willen bei Witgenstein um den Galgen geführt, darauf gegeißelt und dann des Landes verwiesen worden sind, in demselben Jahre 1601.

Hemes Nimrich, ein Lehrer der vorgenannten Leute, wie auch mehrere andere, werden vier Jahre später, nämlich im Jahre 1605, in Stein zur Stadt hinausgepeitscht, nachdem Hemes unter einem Galgen durchgeführt worden ist.

Markus Eder und Hans Poltzinger werden den 24. April desselben Jahres zu Nimbach in Baiern gefangen und den 26. desselben Monats nach Riet geführt, wo sie endlich, weil sie in ihrem Glauben standhaft blieben, durchs Schwert getötet und mit Feuer verbrannt worden sind.

Hans Landis wird in der Stadt Zürich enthauptet; es folgt sodann eine Nacherinnerung von den Umständen seines Todes auf das Jahr 1614.

Hierauf folgt ein Verbot, durch die von Aerdenburg wider die Taufsgesinnten bekannt gemacht, und was durch die Herren Generalstaaten der vereinigten Niederlande zur Vernichtung desselben im Jahre 1615 gehandelt worden ist.

Es wird ein Auszug eines Schreibens der Herren Staaten an den Herrn von Haultain, Gouverneur von Sluys, desgleichen an den Schultheißen und die Obrigkeit zu Aerdenburg, angeführt, zur Unterdrückung der angefangenen Verfolgung im Jahre 1619.

Ein Befehl von denen zu Deventer wider die Mennoniten oder Taufgesinnten, welcher im Jahre 1620 aufgesetzt wurde.

Dann folgt eine Anmerkung von schweren Lästerungen wider die Taufsgesinnten in Holland, und wie sie sich vor den Staaten dieses Landes durch ein Glaubensbekenntnis verantwortet haben, im Jahre 1626.

Die letzte Verfolgung in der Schweiz und deren Ursache wird nach ihren Umständen mitgeteilt, im Jahre 1635.

Der Fortgang der Anstalten dieser Verfolgung auf den Schlössern Wadischwil, Knonau und Groningen, wie auch auf der Chorherrenstube zu Zürich, wird angeführt, im Jahre 1636.

Von mehrgemeldeter Verfolgung selbst, und wie zwölf Brüder gefangen und auf dem Platz Othenbach zu Zürich festgesetzt worden seien; ferner wie sie sich geendigt hat, wird auf das Jahr 1637 angeführt.

Hierauf folgt Hans Meyli, der Alte, und seines Sohnes Hausfrau, die im Jahre 1638 nach Zürich gebracht und dort lange gefangen worden sind.

Das Jahr 1639 ist fruchtbar an Märtyrern und Märtyrerinnen, weil damals zu Zürich viel Personen am Leibe und Leben in den Gefängnissen gelitten haben, deren Schicksale alle nacheinander erzählt werden, nämlich Catharina Müllerin, vier Schwestern, Barbara Meylin, Ottilia Müllerin, Barbara Kolbin und Elisabeth Meylin, Elisabeth Hilzin, die Brüder Hans von Uticken, Burckhard Aman, Jakob Egly, Ully Schedme, mit dem Zunamen Schneider, Jakob Rustenhel vom Horgerberg, Stephan Zechender von Byrmensdorf, Ulrich Schneider mit seinen beiden Söhnen, Henrich und Gutwol von Lehumer, Hans Jakob Heß, wie auch seine Hausfrau.

Eine Bekanntmachung wird durch die von Zürich zur Bemäntelung der angefangenen Verfolgung erlassen, wird aber durch die Verfolgten beantwortet und widerlegt, im vorgenannten Jahre 1639.

Werner Pfister und seines Sohnes Hausfrau, desgleichen Gallus Schneider, Rudolph Bachmann und Ulrich Müller haben im Jahre 1640 ihr Leben zu Zürich im Gefängnis Othenbach lassen müssen.

Von einer Bittschrift, durch die von Amsterdam an den Rat von Zürich übergeben, die Verfolgung zu mildern; desgleichen von der Antwort, die darauf erfolgt ist, wird auf das Jahr 1642 Nachricht gegeben.

Felix Landis, des Hans Landis Sohn, starb durch Hunger und Mangel im Gefängnis Othenbach 1642, wiewohl seine Hausfrau von den Banden befreit wurde.

Rudolph Suhner, ein Jüngling, folgt des vorgemeldeten Felix Spur, und starb aus Mangel im Jahre 1648.

Hierauf folgen einige Frauenspersonen, die auch viel für die Wahrheit gelitten haben, nämlich Elisabeth Bachmannin, Elssa Bethezei, Sarah Wanry, Verena Landis, Barbara Neef und Barbly Ruff, um das Jahr 1648.

Henrich Boller, starb gebunden im Gefängnis im Jahre 1644.

Hierauf folgt ein Schreiben aus der Schweiz, worin die Misshandlungen derer von Bern gegen die Taufsgesinnten in jenen Gegenden angeführt werden, im Jahre 1645.

Ein Befehl, den die von Schaffhausen wider diejenigen, die man Wiedertäufer nennt, erlassen haben, wird im Jahre 1651 angeführt.

Drei Jahre später, nämlich 1653, wird von einem Befehl gehandelt, der gegen die Wiedertäufer bekannt gemacht worden ist.

Ully Wagman, nebst einem andern Bruder, wird gefangen; Ully starb im Jahre 1664, der andere Bruder aber blieb noch lange nachher im Gefängnis.

Ein Schreiben von Mathenheim, zur Verantwortung der verfolgten Brüder in der Schweiz, wird nach Amsterdam gesandt, im Jahre 1658.

Sieben Lehrer werden zu Bern gefangen, nämlich Ully Baumgarten, Anthony Hinnelberg, Jegly Schlebach, Hans Zaugh, Ully Baumgärtner, Christen Christiaens und Rhode Peters; seht auf das Jahr 1659.

Hierauf folgt ein Befehl derer von Bern, gegen diejenigen, die man Wiedertäufer genannt hat, bekannt gemacht, im Jahre 1659, den 8. August.

Das Ende ist ein Bericht, welcher dasjenige enthält, was die Herren Staaten der vereinigten Niederlande zur Besänftigung des vorgemeldeten Befehls an die von Bern durch schriftliche Fürbitten getan haben; desgleichen von den Fürbitten einiger holländischer Städte, zu gleichem Zweck, im Jahre 1660.

Hiermit wird dieses ganze Werk, und folglich das ganze Marterbuch beschlossen.

Dieses Jahrhundert wird kurz sein, und nicht viel mehr als ein halbes Jahrhundert oder die Hälfte von hundert Jahren in sich fassen; auch ist die Marter, die in demselben vorkommt, nicht so heftig, als in irgendeinem der vorhergehenden Jahrhundert. Die Leute enthaupten oder sie durch Mangel im Gefängnisse sterben lassen, wird wohl die schwerste Strafe sein, welche den Zeugen des Herrn, mit welchen wir es jetzt zu tun haben werden, dem Leibe nach widerfahren ist. Während der Nordwind der Verfolgung sich auf das Heftigste nach dem Laufe der Zeiten erhoben hat, ist nun der angenehme Südwind der Freiheit und Ruhe von Verfolgung dazwischen gekommen.

Wenngleich in dieser kurzen Zeit das meiste Unheil im Züricher und Berner Gebiet durch solche Leute herbeigeführt worden ist, die sich Reformierte haben nennen lassen, so haben sich doch andere, die eben denselben Namen tragen, und insbesondere die hochlöblichen Regenten der vereinigten Niederlande (als Freunde des Friedens und Feinde des Gewissenszwangs) dagegen aufgelehnt und die unschuldig Verfolgten nach allen Kräften väterlich und gütigst beschützt.

Dieses Werk fängt mit Gröningen und Sneck in Friesland an, und endigt sich zu Zürich und Bern in der Schweiz. Darum wollen wir dieser Ordnung nachfolgen.