Das Ende des Jahres steckte der Verfolgung noch kein Ziel, und es konnte auch alles nichts helfen, was zur Entschuldigung beigebracht wurde. Dieses erhellt deutlich, denn das 1640. Jahr hatte kaum angefangen, so hörte man schon in der Gegend von Wadischwil wieder von Verfolgung, sodass die Diener der dasigen Obrigkeit mit erschrecklichem Gerase und Getöse (wie brüllende Wölfe und Bären) das Haus eines alten frommen Dieners der Gemeinde, genannt Werner Phister, überfallen, Türen und Fenster, und alles was im Hause war, in Stücken geschlagen, und ihn mit seiner Hausfrau und seines Sohnes Frau, gefangen genommen und nach Zürich geführt haben, wo sie in Othenbach fest geschlossen und verwahrt wurden.
Unterdessen hat die Hausfrau des alten Mannes (durch einen Zufall) ihre Freiheit erlangt, aber dieser alte fromme Diener selbst, wie auch seines Sohnes Weib, als sie keineswegs von ihrem Glauben abweichen, oder in die allgemeine Kirche gehen wollten, haben es mit dem Tode bezahlen müssen, denn man hat sie durch Mangel, Armut und Ungemach elend sterben lassen.
Sie werden aber dereinst weder Hunger noch Durst leiden, noch von Leiden oder vom Tode angefochten oder überfallen werden, wenn sie der Herr, nach seiner Verheißung, mit dem ewigen, glückseligen Leben belohnen und krönen wird. Jer. Mang. Buch, Blatt 14 B, verglichen mit M. Meylis Buch, geschrieben 1658, Blatt 6, Num. 2.
Wir haben zuvor auf das Jahr 1637 in einer Note von einem Bruder gemeldet, genannt Peter Brubach, welcher, als er damals nebst zwei andern unserer Glaubensgenossen gefangen war, endlich herausgekommen ist.
Dieser wurde im Jahre 1640 grausam verfolgt, sodass (den 6. Mai) sein Haus verheert, seine Knechte und Dienstmägde verjagt, die Kinder aus dem Haus vertrieben, Haus und Hof, Busch und Feld, bewegliche und unbewegliche Güter ihm genommen, ein Teil davon an Othenbach überschrieben, das andre verkauft, und daraus neuntausend Reichstaler gemacht worden, welches die Obrigkeit an sich zog. Nicht lange nachher wurden die drei Söhne dieses Mannes in Othenbach festgesetzt, wo sie jämmerlich zugerichtet wurden. Jer. Mang. Buch, geschrieben 1645.