Nachdem Jan Janssen von dem Berge, aus dem clevischen Lande, vor ungefähr einem Jahre sich in der Stadt Delft von Claes mit der lahmen Hand hat wiedertaufen lassen, und sich unter den Bund und die Ketzereien der Wiedertäufer begeben, welche von dem heiligen christlichen Glauben, wie auch von den Sakramenten und Satzungen der heiligen Kirche eine ärgerliche Lehre führen, der Wahrheit des heiligen Glaubens, und den Befehlen, welche die kaiserliche Majestät, unser gnädiger Herr, verkündigt hat, zuwider, so haben die Herren des Gerichts, nachdem sie die Anklage, welche der Schultheiß dieser Stadt von wegen kaiserlicher Majestät wider den vorgenannten Janssen eingebracht, wie auch dessen Antwort und Bekenntnis gehört und dabei auf die Umstände vorgemeldeter Sache genau Achtung gegeben, denselben Janssen, laut vorgeschriebener Befehle, dazu verurteilt, daß er von dem Scharfrichter mit dem Schwerte vom Leben zum Tode gebracht, dann aber sein Leib aufs Rad gelegt und sein Haupt, andern zum Exempel, auf einen Pfahl gesetzt werden soll, wobei sie ferner erklären, daß seine Güter zum Nutzen des Herrn verfallen sein sollen.
Geschehen den 7. Juli des Jahres 1539, in Gegenwart aller Bürgermeister, Joost Buyk Sybrant, an Willems, Albert Dirksen, Willem Stichel und Floris Floriß.