Damals haben nicht nur die Papisten, sondern auch die sogenannten Zwinglisch-Reformierten in der Stadt Zürich ihre Hände an die unschuldigen und wehrlosen Schäflein Christi gelegt. Doch so viel uns bekannt ist, haben sie keine Todesstrafe an ihnen vollzogen, sondern sich damit begnügt, sie in schwere Gefangenschaft zu legen, bis endlich, wie man leicht denken kann, der Tod darauf erfolgt ist.
Um aber wissen zu lassen, wie man von der Zeit an und fernerhin sich hierin verhalten sollte, hat die Obrigkeit dieser Stadt unter anderem verordnet, wie folgt:
»Darum verordnen wir und wollen, dass künftig alle Männer, Weiber, Knaben und Mägdlein von der Wiedertaufe ablassen und dieselbe nach dieser Zeit nicht mehr gebrauchen, sondern dass sie die jungen Kindlein taufen lassen sollen, denn wer wider diesen öffentlichen Befehl handeln wird, soll, so oft als es geschieht, um eine Mark Silbers gestraft werden, und falls sich einige ungehorsam und widerspenstig dagegen betragen würden, so soll mit diesen nach der Schärfe gehandelt werden; indem wir die Gehorsamen beschützen, dagegen aber den Ungehorsamen, seinen Verdiensten nach, strafen wollen, ohne ihm etwas nachzusehen, wonach sich ein jeder zu richten hat.«
»Und dieses alles bestätigen wir mit diesem öffentlichen Briefe, mit unserem Stadtsiegel versiegelt und gegeben auf Andreastag, im Jahre 1525.«
Vergleiche das 16. Buch von dem Untergange der Tyrannen und den jährlichen Geschichten, gedruckt 1617, auf das Jahr 1525, Pag. 1010, Col. 2, mit Henr. Bal. gegen die Wiedertäufer, Buch 1, Cap. 569; ferner den öffentlichen Brief des Rates zu Zürich, herausgegeben im Jahre 1525.
Als dieser Befehl ausgefertigt wurde, war die Zwinglische Kirche ungefähr fünf Jahre alt und war selbst dem Hasse und der Verfolgung der Papisten unterworfen. In der Tat eine jämmerliche Sache, dass solche Leute, die sich nicht lange zuvor von dem Sauerteige des Papsttums in vielen Stücken gereinigt hatten und der Tyrannei des Papstes entgegen waren, gleichwohl in diesem Stück es mit den Papisten hielten, so dass sie diejenigen, welche im Glauben mit ihnen nicht übereinstimmten, verfolgten.
Aber es wäre noch gut gewesen, wenn sie es nur bei diesem Befehle belassen hätten, denn man konnte das erste Mal mit einer Mark Silbers sich loskaufen, wenn man ein Kind nicht taufen ließ. Aber dabei ist es nicht geblieben; denn einige Jahre später und insbesondere 1530, als sie mehr Mut bekamen, wurde von ihnen beschlossen, dass man die sogenannten Wiedertäufer mit dem Tode strafen sollte, was wir betreffenden Ortes berichten wollen.