Der Märtyrerspiegel

Teil II - Kapitel 2.116

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2.116  Todesurteil über Quirinus Pieters von Gröningen.

Nachdem Quirinus Pieters, geboren in Gröningen, sich zu der Wiedertäufer Unglauben und Ketzerei begeben, indem er sich ungefähr vor sechs Jahren von einem Lehrer der gemeldeten Sekte, Menno Simon, hat wiedertaufen lassen, auch eine böse Lehre von den Sakramenten der heiligen Kirche behauptet, und noch überdies andere Menschen zu solchem Unglauben und Irrtümern verführt und ihnen dazu geraten hat, was gegen den christlichen Glauben, die Ordnungen der Kirche und die Befehle ihrer Kaiserlichen Majestät, unsers gnädigsten Herrn, streitet, und außerdem noch bei dem vorgebuchten Unglauben hartnäckig verharrt, so ist es geschehen, dass meine Herren, die Räte, nachdem sie die Anklage gehört haben, welche mein Herr, der Schultheiß, gegen den vorgemeldeten Quirinus Pieterß erhoben und dabei seine (des Beklagten) Antwort und Bekenntnis, und alle Umstände der vorgemeldeten Sache in reife Überlegung gezogen, dem vorerwähnten Quirinus Pieterß verurteilen von dem Scharfrichter mit Feuer hingerichtet zu werden; und dass sie ferner seine Güter zu ihrer Kaiserlichen Majestät Nutzen der Kaiserlichen Kammer verfassen zu sein erkennen. Dieser Ausspruch ist den 16. April in Gegenwart des ganzen Rates des Gerichts von Meister Heinrich Dirkß, Bürgermeister, geschehen.

Zufolgedessen ist Quirinus Pieterß auf denselben Tag vom Scharfrichter hingerichtet worden.

Nota – Dieses alles ist aus dem Protokolle des Blutgerichts gezogen, welches in der Kanzlei der Stadt Amsterdam niedergelegt ist. N. N.