Obgleich der Prinz hochl. Gedächtn. diese Gewissensfreiheit in der Ausübung des Gottesdienstes nun zum zweiten Male so scharf befohlen hatte, so ist doch die wahre Frucht nicht darauf erfolgt, wiewohl man den Befehlen in den nächstfolgenden Jahren nachgekommen ist, denn nach dem Absterben dieses guten Fürsten hat man abermals die Verfolgung wieder angefangen; doch ist solches durch seinen Sohn (wie an seinem Orte gemeldet werden soll), zum Heil der wehrlosen Kirche Gottes, durch ein drittes Verbot verhindert worden.