Der Märtyrerspiegel

Teil II - Kapitel 3.10

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3.10  Von einem Verbot, durch die von Aerdenburg gegen die Taufsgesinnten bekannt gemacht, und was die Herren General Staaten der vereinigten Niederlande zur Abschaffung desselben getan haben. Im Jahre 1615.

Man fing auch an, zu Aerdenburg in Flandern, verschiedene Mittel zur Verfolgung der Taufsgesinnten, die dort wohnten und den Klauen des römischen Wolfes entflohen waren, ins Werk zu richten, wozu ein Verbot, welches durch den Schultheißen und Rat dieser Stadt erlassen wurde, Veranlassung gab. In demselben war diesen Leuten zuvörderst die Freiheit, ihren Gottesdienst zu halten, entzogen und überdies befohlen, daß sie sich weder in der Stadt, noch in den Grenzen ihrer Herrschaft, versammeln sollten.

Darauf ist erfolgt, daß man dort diese unschuldigen und wehrlosen Menschen nicht nur mit schweren Strafen oder Bußen, sondern auch mit Arretierungen und gefänglichen Einziehungen belästigte, welcher betrübte Anfang (allem Anscheine nach) zu größerem Unheil der vorgemeldeten Leute geführt haben würde, wenn nicht die hochmögenden Herren General Staaten der vereinigten Niederlande, die davon Nachricht erhielten, sich dagegen mit einem Befehl aufgelehnt hätten, wodurch die Urheber dieser Verfolgung verhindert wurden, mit Vollziehung ihres vorgemeldeten Verbotes fortzufahren, und es ist im Gegenteil den Verfolgten Religionsfreiheit vergönnt worden. Der Inhalt des vorgemeldeten Befehls lautet wie folgt: