übergeben im Februar 1642, zur Milderung der angefangenen Verfolgung, und von der Antwort, die im Juni desselben Jahres durch die von Zürich darauf erfolgt ist.
Die löbliche Obrigkeit der Stadt Amsterdam, in Holland, welche an den Händeln ihrer Mitgenossen zu Zürich Abscheu fand, hat den 20. Februar 1642 auf ernstliches Anhalten der Taufsgesinnten zu Amsterdam, in Betreff der unglücklichen Lage der Brüder in der Schweiz, eine demütige Bittschrift an den Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich gesandt, damit die Taufsgesinnten daselbst (wenn es möglich wäre) einige Milderung in der angefangenen Verfolgung erlangen möchten.
Diese Bittschrift, welche dort eingegangen, wohl und geziemend eingehändigt worden ist, hat gleichwohl ihren Zweck nicht erreicht, sondern eine unfreundliche und verdrießliche Antwort erweckt, welche den 18. Juni desselben Jahres von ihnen aufgesetzt und der guten Obrigkeit zu Amsterdam und folglich auch den Taufsgesinnten daselbst zugesandt wurde; derselben waren drei im Jahre 1639 erlassene Bekanntmachungen beigefügt, in denen, wie wir auf dasselbe Jahr angeführt haben, nichts anderes als Schmähungen und Lästerungen über (doch ohne Grund) diese verfolgten Leute ausgegossen wurden.
Wir könnten diesen Brief der Herren von Zürich hier beifügen, indem wir davon eine treue Abschrift haben, weil aber darin nur Unfreundlichkeit und Verdruss zu finden ist und derselbe jeder Billigkeit Hohn spricht, auch der Erfolg es zur Genüge ausdrückt, in welchem Geist derselbe abgefasst sei, so halten wir es nicht der Mühe wert, ihm hier einen Platz zu gönnen, weil wir ja diese Herren damit verachten würden, während uns doch befohlen ist, selbst unsere Feinde zu lieben, und für diejenigen zu bitten, die uns verfolgen, Mt 5,44.