Ob dieser Befehl derer von Gröningen und Sneck damals, oder kurz darauf einige erhebliche Folgen für die Getauften nach Christi Ordnung, durch Landesverweisungen oder dergleichen hervorgerufen habe, haben wir nicht vernehmen können; aber daß man nachher an diesen Orten viel härter, als der Inhalt des Befehles lautet, durch schwere Gefangenschaft mit diesen Leuten verfahren sei, ist uns nur zu viel zu Ohren gekommen, wiewohl zu großem Glück und Heil derer, die dieses um des Zeugnisses des Herrn und seiner heiligen Wahrheit willen erlitten haben.
Gleichwohl hat sich dieses Jahr nicht ohne Blutvergießen der Heiligen und ohne Beraubung ihrer Güter im Witgensteiner Land geendigt, wie aus nachfolgender Beschreibung zu ersehen sein wird.