Der Märtyrerspiegel

Teil II - Kapitel 2.441

Zum Inhaltsverzeichnis

2.441  Bericht an den christlichen Leser von folgenden Todesurteilen.

Es ist denen bekannt, welche die holländische Geschichte von den Jahren 1533, 1534, 1535 und einiger folgenden Jahre mit Aufmerksamkeit gelesen haben, daß der äußere Zustand der sogenannten wehrlosen Taufgesinnten sehr betrübt und durchaus verwirrt gewesen sei, nicht allein um der schweren Verfolgungen willen, die sie in alle Länder zerstreuten, sondern auch insbesondere wegen der Empörung derjenigen, welche, obgleich sie nicht wehrlos waren, dennoch die Taufe der Bejahrten lehrten, und daher, als sie sich abscheulich aufführten, auch Veranlassung gaben, daß alle, die der Kindertaufe widersprachen, von den Obrigkeiten dafür angesehen wurden, als ob sie an solchem ungebührlichen und abscheulichen Aufruhr Teil und Schuld hätten. Deshalb wurden alle diejenigen, welche die Taufe der Bejahrten lehrten, sowohl die einen als die anderen ohne Unterschied, Anabaptisten und Widertäufer genannt, und wurden also zugleich miteinander unter diesem Namen verfolgt. So ist es auch bisweilen denen, welche ihr Leben durch die Flucht noch retteten, fast nicht möglich gewesen, wenn einige gefangen oder getötet wurden, zu wissen, ob sie von ihren wehrlosen Brüdern und Schwestern gewesen seien oder nicht, desgleichen, wie viel ihrer an der Zahl und wie sie genannt worden seien.

Daher ist es sowohl in diesen Jahren (wie aus den Geschichten ersehen werden kann), als auch noch in den spätem Zeiten vorgekommen, daß an verschiedenen Plätzen viele fromme Zeugen getötet worden sind, von deren Zahl und Namen man nicht so viel Nachricht hat erlangen können, daß man sie in die Reihe ihrer Mitstreiter in dieses Buch hätte setzen können, um als Vorbilder einer rühmlichen Treue in dem Bekenntnisse der Wahrheit den Nachkömmlingen zu dienen.

Hierzu haben auch noch verschiedene Manns- und Weibspersonen gehört, die bisher zu Amsterdam getötet worden sind, deren Todesurteil uns aus dem Buche des Blutgerichts der Stadt Amsterdam, welches daselbst in der Kanzlei verwahrt wird, in der Zeit, als dieser blutige Schauplatz eine neue Auflage erhielt, zu Händen bekommen sind. Aus diesen Todesurteilen erhellt, daß sie nicht um des Aufruhrs oder anderer Missetaten willen getötet worden sind, sondern nur, weil sie von den römischen Satzungen abgegangen sind, der Kindertaufe widersprochen und die Taufe angenommen haben, welche auf das Bekenntnis der Sünden und den Glauben an unsern Herrn Christum geschieht.

Deshalb haben wir uns für verpflichtet gehalten, auch diese Personen hier anzuführen und denen zuzugesellen, mit welchen sie in ihrem Leben unter einem Paniere Christi Jesu, unsers Herrn, ritterlich bis ans Ende gestritten haben, mit welchen sie auch von ihrer Arbeit ruhen, bis sie alle in der Auferstehung der unverwelklichen Krone der Herrlichkeit werden teilhaftig werden.

Wir hätten von Herzen gewünscht, daß wir auch einen Bericht von ihren frommen Taten, vollständigen Reden, von ihrem Betragen, von ihrer Geduld und Gelassenheit und von allem dem, was sich in ihrem Leiden und bei ihrem Sterben zugetragen, hätten mitteilen können, doch haben wir von all diesem keinen Bericht erlangt, weil solches durch das Unglück der damaligen Zeit, wie es wahrscheinlich ist, denen keineswegs bekannt geworden ist, die es den Nachkömmlingen oder denen, die der Sache unkundig gewesen, hätten veröffentlichen oder bekannt machen können und wollen, wie denn auch die betrübten Zeiten bei vielen Blutzeugen die Veranlassung gegeben haben, daß man von einigen derselben kaum die Anzahl und den Ort der Aufopferung hat erfahren und aufschreiben können.