Der Märtyrerspiegel

Teil II - Kapitel 2.445

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2.445  Auszug wie oben, Blatt 51.

Nachdem Baef, Claes Tochter, Grietgen Maes, Gerrits Witwe, Barbara, Jakobs Tochter von Haferwoude, Breght, Elberts Tochter, Adrianna, Ysbrants Tochter, Tryn Jans von Munikendam, und Lisbeth, Jans Tochter aus Benskope, sich haben wiedertaufen lassen und eine verkehrte Lehre von den Sakramenten der heiligen Kirche, dem heiligen christlichen Glauben und den Ordnungen dieser Kirche führen, den geschriebenen Rechten und Befehlen der kaiserlichen Majestät unsers gnädigen Herrn zuwider, ohne daß sie bisher dieserhalb haben Reue erweisen wollen, so haben die Herren des Gerichtes, nachdem sie die Anklage, welche der Schultheiß im Namen der kaiserlichen Majestät wider sie hat eingebracht, sowie ihre Antwort und Bekenntnis gehört, auch auf alle Umstände dieser Sache genau hat Achtung gegeben, diese vorgemeldeten Personen dahin verurteilt, daß sie durch den Scharfrichter vom Leben zum Tode gebracht und im Wasser ertränkt werden sollen, wie solches auch vom Scharfrichter geschehen ist; wobei sie ferner erklären, daß ihre Güter zum Nutzen der kaiserlichen Majestät, als Grafen von Holland, verfallen sein sollen, wenn sie dieser Stadt Bürger nicht sind, und in Folge der Freiheiten dieser Stadt von den Bürgern die Summe von hundert Pfund einzuzahlen ist.

Geschehen den 15. Mai im Jahre 1535, in Gegenwart des Schultheißen Ruys Janß, und Gooßen Janß Rekalf, Bürgermeister, und aller Gerichtsherren.

Diese sieben Weibspersonen sind, laut dieses Urteils, mit den neun folgenden, auf einen und denselben Tag hingerichtet worden; gleichwohl melden die öffentlichen Geschichten nichts von diesen sieben Weibspersonen, worüber man sich um desto weniger zu verwundern hat, weil diejenigen, die um des Gottesdienstes willen verurteilt worden sind, bei der Nacht auf die Weise ertränkt worden sind, daß man ihnen Steine an den Hals gebunden, und sie von dem Häringspackerturm (damals der heilige Kreuzesturm genannt) ins Wasser geworfen hat, wie solches aus D. Dappers Beschreibung von Amsterdam, Fol. 403, zu ersehen ist.