Der Märtyrerspiegel

Teil II - Kapitel 2.99

Zum Inhaltsverzeichnis

2.99  Von einem gewissen Befehl, welcher in ganz Westfriesland wider Menno Simons und folgeweise wider alle diejenigen, welche seiner Lehre beistimmten, um das Jahr 1543 bekannt gemacht worden ist.

In der Chronik von dem Untergänge der Tyrannen und jährlichen Geschichten, in der Auflage von 1617, auf das Jahr 1553, Pag. 1104, Col. 1 und 2 findet man diese Worte:

»Um diese Zeit haben die Diener des Antichristen durch ganz Westfriesland einen schrecklichen Befehl ausrufen lassen, worin allen Übeltätern und Totschlägern, welche Menno Simon den Peinigern und Scharfrichtern in die Hände liefern würden, die Strafe ihrer Bosheit erlassen und ihnen dabei des Kaisers Gnade, Freiheit des Landes, auch außerdem 100 Karlsgulden verheißen wurde.«

Wenn man diesen Befehl genau einsieht und betrachtet, so lässt sich die über die Maßen große Bosheit und Tyrannei der westfriesländischen Obrigkeiten in den Zeiten gegen diejenigen nicht verkennen, welche den wahren Glauben verteidigten, oder wenigstens demselben zugetan waren. Alle Missetäter und Totschläger, welche wegen ihrer schweren Missetat und Mordes nach den Landesgesetzen sehr schwere Strafen, ja selbst den Tod verdient hatten, werden hier glimpflicher behandelt als ein frommer Christ, welcher niemanden beleidigt; ja, sie wurden von der Strafe des Verderbens frei gesprochen und ihnen (laut derselben Zeit) noch außerdem eine große Summe Geldes verheißen, für den Fall, dass sie selbst nur eine einzige Person, welche die wahre Lehre verteidigte, den Richtern des Blutgerichts in die Hände liefern würden.

Wie viel, meint ihr wohl, würde man ihnen verheißen haben, wenn sie alle Rechtgläubigen und folglich die ganze Kirche Gottes hätten ausrotten können? Wenigstens hätten wir gegründete Ursache zu schließen, dass dieses die Häupter der wahren Zeugen Jesu, die sich in den Gegenden aufhielten, im allgemeinen nicht wenig getroffen habe, wovon auf betreffenden Orts Nachricht gegeben werden soll, wie unbarmherzig die Obrigkeiten daselbst durch Anreizung einiger geistlich genannten Personen mit den unschuldigen und wehrlosen Schäflein der Herde Jesu Christi gehandelt haben.