Der Märtyrerspiegel

Teil II - Kapitel 2.80

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2.80  Hans Seyel und Hans von Wels, 1538.

In ebendemselben Jahre 1538, den Mittwoch vor Christmeß, wurde Hans Seyel von Mur und Hans von Wels um des Glaubens und der göttlichen Wahrheit willen zu Sandweid in Karenten gefangen genommen; auch sind sie, als sie sich standhaft und männlich im Glauben hielten, zum Tode verurteilt und mit dem Schwerte hingerichtet worden, und haben also bis an ihren Tod den Weg der Wahrheit ohne Furcht mit ihrem Blute bezeugt und davon nicht abweichen wollen, solange ihre Augen offen standen und der Atem in ihnen war.

Von einem gewissen Befehle in England, welcher gegen die Taufgesinnten im Jahre 1538 bekannt gemacht wurden ist, und was im Jahre 1539 darauf erfolgt ist.

Auch ist (schreibt P. I. Twisck) nach vieler Tyrannei, Verfolgung und Morden, welches in verschiedenen Ländern und Königreichen über die Christenschar ergangen, gleichfalls in England im Jahre 1538 im Dezember ein Befehl gegen die Gläubigen und nach Christi Ordnung Getauften bekannt gemacht worden.

Laut dieses Befehls sind sie im kalten Winter des Landes verwiesen worden, und haben davon ziehen und flüchten müssen, wohin sie konnten.

Daher ist es geschehen, dass einige derselben ihre Zuflucht nach Holland genommen haben; als sie aber nach Delft kamen, sind sie daselbst von ihren Feinden auskundschaftet worden und den Tyrannen in die Hände geraten; sind auch daselbst, nachdem sie auf mancherlei Weise versucht worden und in ihrem Glauben standhaft geblieben, an gemeldetem Orte um der Wahrheit willen vom Leben zum Tode verurteilt und den 7. Januar im Jahre 1539 getötet worden; von denselben sind sechzehn Männer mit dem Schwerte enthauptet und fünfzehn Frauen ertränkt worden.

Diese sechzehn Männer und fünfzehn Frauen, das ist einunddreißig Personen, welche im Jahre 1539 aus England nach Delft geflüchtet sind und daselbst, um der wahren Bekenntnis Jesu Christi willen, in demselben Jahre getötet worden sind, müssen von andern siebenundzwanzig Personen unterschieden werden, welche ein Jahr zuvor, nämlich 1538, ebendaselbst ihr Leben gelassen haben. Wir haben die hierüber aufgezeichneten Verhöre und Todesurteile gesehen, weil wir aber darin nicht Licht genug gefunden haben, wollen wir dieselben nicht berühren und befehlen sie Gott, womit wir unsern Abschied nehmen.