Diese Annecken Jans war in Briel geboren (wie mir ihr Urenkel, Esajas de Lind, in Rotterdam geboren, berichtet hat); sie war das einzige Kind ihrer Eltern, reich an Mitteln und mit ihrem Manne um der Religion willen nach England geflüchtet. Als sie aber von England wieder nach Holland kam, um einige Sachen zu Delft zu verrichten, oder, wie einige meinen, mit David Joris oder mit seiner Gesellschaft zu reden und von Isselmonde nach Rotterdam auf einem Wagen fuhr, ist sie von jemandem, der mit ihr auf demselben Wagen saß, weil sie ein geistliches Liedchen sang, in Verdacht gezogen und zu Rotterdam angeklagt, auch von dem Gerichtsdiener, als sie in das Delfische Schiff steigen wollte, ergriffen worden. Nachdem sie nun einige Zeit gefangen gesessen hatte, ist sie zum Tode verurteilt und ertränkt worden, wie nachher folgt. Dieselbe hat auch, als sie gefangen genommen oder, wie andere wollen, als sie hinausgeführt wurde, um hingerichtet zu werden, eine Bitte an das Volk, welches um sie stand, gerichtet, ob jemand ihr Söhnlein Esajas, welches fünf Viertel Jahre alt war, annehmen und als sein eigenes Kind aufziehen wollte. Diesem hat sie zu seinem Nutzen einiges Geld, welches sie in einem Beutel darreichte, verheißen; hierzu hat sich ein Bäcker, der selbst sechs Kinder hatte und nicht gut fortkommen oder sein Brot gewinnen konnte, angeboten, weshalb sie ihm ihr vorgenanntes Söhnlein im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes mit der obigen Bedingung übergeben hat. Als nun dieser mit dem Kinde nach Hause kam, hat er zwar zuerst das große Missvergnügen seines Weibes ertragen müssen, nachher aber hat er den Segen Gottes, auf den er hoffte, als er das Kind annahm, so reichlich genossen, dass es ihm nicht allein in seiner Bäckerei und Nahrung besonders glückte, sondern dass er auch endlich die Brauerei zu den drei Ringen an sich gekauft und seinen Kindern, unter welche er diesen vorgenannten Esajas auch zählte, viel Geld und Gut hinterlassen hat, sodass dieser Esajas de Lind Bierbrauer in der Brauerei zum Anker, ja gar Bürgermeister in Rotterdam geworden, auch in solche Hochachtung bei dem Rechtsgelehrten Johann von Oldenbarnefeld gekommen ist, dass er Barnefelds Tochter und dieser seinen Sohn über die Taufe gehoben hat. Der Verräter aber, als er auch Annecken Jans ertränken sehen wollte und zu dem Ende durch das Wassertor bis ans Ende der Straße, die Obere genannt, hinausging, ist, als die Brücke einfiel, ins Wasser gefallen und ertrunken, noch ehe die Annecken Jans ertränkt ward, auch ist sein ganzes Haus und Geschlecht in die äußerste Armut geraten.
Ein Bekenntnis, in der Stadt Rotterdam abgelegt, den 24. Dezember, nachmittags, im Jahre 1538, im Hause und in Gegenwart des Jorenz Jacobs Minnebeck, Baelin Melis Jans, Gerrit von Zorlen, Jost Fyck von Hove und Doen Arentz, Ratsherren der vorgenannten Stadt:
Annecken Jans, eine Tochter aus Briel gebürtig, ungefähr acht- oder neunundzwanzig Jahre alt, hat mündlich bekannt, dass sie von einem, genannt Meynart, wiedergetauft worden sei, von welchem man sagte, dass er unverheiratet sei; solches sei vor etwa vier Jahren in ihrem eigenen Hause geschehen, welches zu Briel in der Coppenstraße steht.
Auch sagte die vorgenannte Annecken, dass ihr Mann, genannt Arent Jans, Barbier, auch von demselben Meynart auf denselben Tag und Stunde wiedergetauft worden sei.
Christina Michael Barents, geboren zu Loeven, ungefähr fünfzig Jahre alt, hat mündlich bekannt, sie sei zu Loeven in ihrem eigenen in der Steinstraße gelegenen Hause ungefähr vor vier Jahren von einem, genannt Johannes, wiedergetauft worden, von welchem sie glaubte, er sei von Mastricht oder aus dortiger Gegend gewesen.
Ferner sagte die vorgenannte Christina, dass ihr Mann, genannt Meister Mattiß von der Donck, ein Wundarzt und der Arznei Erfahrener, auch um diese Zeit von dem vorgenannten Johannes wiedergetauft worden sei.
Auch sagte die vorgenannte Christina, dass damals auch zwei Frauen wiedergetauft worden seien, von denen die eine zu Brüssel eines natürlichen Todes, die andere aber in England an der Pest gestorben sei; beide Frauen seien Lynken genannt worden; so viel sie wüsste, seien sie Mutter und Tochter gewesen.
Den 23. Januar im Jahre 1539 sind die vorgenannte Christina und Annecken nach der Kais. Majestät Befehle verurteilt worden, welches nachstehende Urteil durch den Schreiber öffentlich vorgelegen worden ist. Nach den geschriebenen Rechten, laut der K. M. Befehle, wie auch nach unser G. F. der Königin Befehle sollen Christina Michael Barents von Loeven und Annecken Jans, eine Tochter aus Briel, an ihrem Leben gestraft werden.
Sie wurden im Schiffe, in der Nähe des ersten Baumes, außerhalb der Pforte zu Delft zum Gerichte hinausgebracht und daselbst im Wasser ertränkt. Als sie ertränkt waren, hat man sie herausgezogen und in der Stadt auf den roten Sand begraben.
Ausgezogen aus einem gewissen Buche des Blutgerichtes der Ratsherren von Amsterdam, welches auf Pergament geschrieben ist, im Jahre 1489 anfängt und sich im Jahre 1539 endigt.