Der Märtyrerspiegel

Teil II - Kapitel 3.36

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3.36  Von einer Bekanntmachung derer von Zürich,

im Jahre 1639 zur Beschönigung der angefangenen Verfolgung erlassen, und von der Antwort, welche von den Verfolgten zur Widerlegung darauf erfolgt ist.

Als es nun geschah, daß um gemeldeter Misshandlungen willen, die man an den Taufsgesinnten in der Schweiz ausgeübt hatte, diejenigen, die solches angefangen hatten, auch bei der Volksmenge viel Widerspruch, Flüche und Lästerung sich aufbürdeten, so hat die Obrigkeit des Landes, insbesondere der Stadt Zürich, welche in dem ungöttlichen Werk dieser Verfolgung sich besonders auszeichneten, im Jahre 1639 eine Bekanntmachung, Schutzschrift (so genannt) oder Verantwortung erlassen, in welcher sie zum Schein dasjenige, was sie bereits an den Taufsgesinnten getan und bewerkstelligt haben, beschönigten und entschuldigten.

Weil aber dieselbe viele Stücke enthielt die von der Wahrheit abwichen, so haben sich viele Brüder in der Schweiz, die noch in Freiheit (aber doch in der Verfolgung) waren, mit aller Sittsamkeit und Bescheidenheit christlich und ordentlich dagegen verantwortet. Wir könnten diese Antwort in ihrem ganzen Umfang hier beifügen (indem sie uns treulich eingehändigt worden ist), weil aber solches zu weitläufig sein und dieses Werk zu sehr vergrößern würde, so wollen wir nur das Wichtigste hier anführen.

Auf die erste Beschuldigung, die ihnen in vorgemeldeter Bekanntmachung von den Herren zu Zürich gemacht wird, nämlich, daß sie sich von dem schuldigen Gehorsam der christlichen Kirche abgesondert hätten, geben sie diese Antwort:

Hier geschieht uns gleich im Anfang großes Unrecht, denn wir wollen uns keineswegs von der christlichen Kirche absondern, sondern suchen bei derselben und dem reinen Wort Gottes zu bleiben, ja, unsern Leib, unsere Güter und Blut dabei zu wagen. Daß wir uns aber zu ihrer, nämlich der genannten reformierten Kirche nicht halten können, geschieht aus dem Grund, weil ihre Lehre in vielen Stücken weder mit der alten, reinen apostolischen Lehre, noch mit den Worten und Geboten Jesu Christi übereinkommt, und weil wir durch Gottes gnädige Erleuchtung einen bessern Weg vor uns haben, nämlich den rechten apostolischen Grund, bei welchem wir auch durch Gottes Hilfe bleiben wollen; wie denn nicht allein wir, sondern die ausgezeichnetsten Gelehrten diejenigen sind, die im Anfang (der Veränderung) in der Taufe, im Nachtmahl, im Bann, in der Gegenwehr oder Rache die rechte Meinung mit uns gehabt, aber sich davon wieder abgewandt haben; solches wird klar, wenn wir ihre ersten Lehren und Schriften von hundert und mehr Jahren her recht untersuchen wollen.

Hierauf wird in derselben Antwort gemeldet, welche Lehrer im Anfang der Reformation gemeldete Stücke recht gelehrt haben, von denen sie nachher und insbesondere ihre Nachkommen, wieder abgewichen sind, wie solches aus den Worten erhellt:

Erstlich was die Taufe betrifft, so bezeugt solches die Konferenz oder Unterredung Zwinglis und Balthasar Hubmairs im Jahre 1523 zu Zürich auf dem Graef gehalten, wo Zwingli öffentlich bekannt hat, daß man die jungen Kinder nicht taufen soll, ehe sie aufwachsen und zu einem ziemlichen Alter kommen. Er versprach auch, daß er in seinem Artikelbüchlein davon melden wollte, wie er denn auch im achtzehnten Artikel von der Firmung getan hat.

Daselbst sagt er, daß es in früheren Zeiten nicht üblich gewesen sei, die Kinder zu taufen, sondern daß man sie öffentlich miteinander gelehrt habe, und daß dieselben, wenn sie zu Verstande kamen, Catechumenen, das ist Unterwiesene des Wortes genannt wurden, worauf man sie, wenn ihnen solcher Gestalt der Glaube fest ins Herz gedrückt war und sie denselben mit dem Munde bekannt hatten, getauft hat.

Er sagte, daß er wollte, daß dieser Gebrauch der Lehre zu dieser unserer Zeit wieder angenommen werden möchte. Auch hat sein Mitgeselle Oecolampadius in einem Sendbrief an den vorgenannten Hubmair gesagt: Es sind uns bis Dato noch keine Stellen der heiligen Schrift vorgekommen, die uns veranlassen, die Taufe der kleinen Kinder zu bekennen, so weit wir es nach unserer geringen Einsicht beurteilen können.

Desgleichen über das sechste Kapitel an die Römer, wo er von dem Worte handelt: an Ignoratis, oder wisst ihr nicht (schreibt er), daß ein jeder Christ zuvorderst Christum bekennen, und dann erst mit der auswendigen Taufe (des Wassers) getauft werden müsse.

So schreibt auch Sebastian Hofmeister (Prediger) zu Schaffhausen, an denselben Hubmair: Wir haben vor dem Rat zu Schaffhausen öffentlich bekannt, daß, wenn unser Bruder Zwinglius nur irgend will (gegen seine vorige Meinung), daß man die Kinder taufen soll, er hierin von dem rechten Gesichtspunkt abirrt, und nicht nach der Wahrheit des heiligen Evangeliums handelt.

Im weiteren Verlauf schreibt er: In der Tat, man hat mich dazu nicht zwingen können, daß ich mein Kind, das Zacharias heißt, getauft hätte; darum handelt ihr auch christlich, daß ihr die rechte Taufe Christi, die lange verschoben und unterdrückt war, wieder zum Vorschein bringt; wir wollen auch wagen, es gleichfalls zu unternehmen.

Christophorus Hogendorf (über den ersten Blief Petri, Kap. 3) schreibt: Ihr hört, daß der Glaube vor die Taufe gesetzt wird, indem nicht allein die Taufe, sondern daneben der Glaube der Taufe uns selig macht.

Desgleichen schreibt Cellarius an den zuvor gemeldeten Hubmair: Da du begehrst, ich soll dir mein Urteil von der Taufe und dem Nachtmahl des Herrn abgeben, so will ich dir herzlich gern und in der Kürze zu Willen werden.

Zunächst ist es ein Gräuel in den Augen Gottes, daß man die jungen Kinder tauft, welche Taufe weder mit der heiligen Schrift, noch mit den Exempeln der heiligen Apostel zu erweisen ist; demselben widersprechen auch die Gerichte Gottes, die sich in der Austeilung der geschaffenen Dinge offenbaren; denn im Anfang war die Erde wüste.

Die Prediger zu Straßburg: Wolfgang Capito, Caspar Hedio, Matthäus Zell, Symphonas Polio, Theobald Riger, Johannes Latomus, Anthonius Firn, Martinus Hatk und Martinus Butzer (in ihrem Buch, genannt Grund und Ursachen, auf dem ersten Blatt) schreiben, daß im Anfang der Kirche niemand getauft, noch in die heilige christliche Gemeinde aufgenommen worden sei, als diejenigen, die sich unter das Wort Christi ganz gegeben hatten.

Den Grund und die Ursache solcher Lehre führen sie aus der heiligen Schrift an, nämlich, daß sie bekennen, daß der Anfang vor unserem christlichen Leben Sünde sei, und daß deswegen Johannes der Täufer, Christus und die Apostel allezeit so angefangen und gesagt haben: Tut Buße. Ferner: In der Versammlung Gottes ist das Bekenntnis der Sünden jederzeit das erste gewesen, das bei den Alten der Taufe vorhergegangen ist, denn man hat gewöhnlich die Verständigen und nicht die Kinder getauft.

Auf dem 2. und 3. Blatt und weiter schreiben sie, daß ohne die Taufe des Heiligen Geistes die Wassertaufe nur ein Gaukelwerk sei.

Was den Artikel vom Krieg, oder von der Gegenwehr betrifft, so haben auch die ausgezeichnetsten Lutherischen, die im Anfang mit den Calvinischen Reformierten einig waren, und Zwinglischen einiges mit uns geglaubt, z. B., daß es einem Christen nicht gezieme, Krieg zu führen oder Gegenwehr zu leisten, unter welchen wir zuerst Andreas Carlstatt anführen, welcher in einem Büchlein, das davon handelt, ob man Leiden und Ärgernis vergeben sollte, gedruckt zu Zürich im Jahre 1524, von der Gegenwehr Folgendes schreibt: Uns soll nicht verführen, daß uns vorgeworfen und gesagt wird, Krieg führen ist eine Strafe Gottes, darum muss ja allezeit jemand sein, der den andern bekriegt; ferner, man hat im Alten Testament auch Krieg geführt.

Antwort auf den ersten Einwurf: Hört dagegen, was Christus Mt 18 sagt: Es müssen allerdings Ärgernisse kommen; aber, wehe dem Menschen, durch welchen Ärgernis kommt. Deshalb verdienen etliche Gottes Ungnade, daß er sie mit Krieg straft und peinigt, aber wehe dem, der sie bekriegt, denn Er, nämlich Gott, straft das Böse mit Bösem.

Antwort auf den zweiten Einwurf: Die Kinder Israel haben entweder gegen sündige Völker Krieg geführt, die sie nicht in das verheißene Land haben ziehen lassen wollen oder gegen solche, die dieselben, als sie darin waren, nicht in Ruhe gelassen haben, welches alles eine Bedeutung von dem geistigen Krieg gewesen ist, den wir gegenwärtig in Christo als wiedergeborene und neue Menschen, mit oder gegen alle Laster und den Unglauben führen müssen.

Bald darauf schreibt er: Ferner werfen sie uns vor und sagen: Man muss die mit Gewalt und Waffen zwingen, die das Recht nicht zugestehen wollen.

Antwort: Wenn wir recht und christlich von der Sache reden wollen, so geziemt uns der Krieg keineswegs; wir sollen nach der Lehre Christi für diejenigen bitten, die allerlei Böses von uns sagen, und uns für töricht halten, ja, wenn sie uns auf den einen Backen schlagen, den andern auch herhalten, dann sollen wir Kinder des Allerhöchsten sein. So weit Carlstatt.

Von Carlstatt geht der Schreiber auf Luther über und sagt: In einem Büchlein, zu Wittenberg gedruckt im Jahre 1520, sagt Luther, warum er des Papstes Bücher verbrannt habe; davon lautet der 22. Artikel also: Darum, weil er lehrt, daß es billig sei, daß ein Christ sich mit Gewalt gegen Gewalt beschütze, gegen die Reden Christi, Mt 5: Wer dir den Rock nimmt, dem lasse auch den Mantel.

In einem andern Büchlein, auch zu Wittenberg gedruckt im Jahre 1522, steht unter andern Artikeln, die einer von der hohen Schule aus Paris als ketzerisch aus Lutherischen Büchern gezogen hatte, auch der, daß er (nämlich Luther) gelehrt habe, daß die Worte Christi Mt 5: Wer dich auf den rechten Backen schlägt, dem biete den andern auch dar; ferner Röm 12: Rächt euch selbst nicht, meine Allerliebsten; kein Rat seien (nämlich den man befolgen oder unterlassen könne), wie viele Gottesgelehrte irren (sondern die man halten müsse).

Ferner: Es ist den Christen verboten, vor Gericht ihr Recht zu fordern. Ferner: Weil ein Christ die Zeitlichen Güter nicht lieb haben darf, so darf er auch um dieselben nicht schwören.

Es ist kurz angegeben, daß Luther eine geraume Zeit wider die Gegenwehr mit Mund und Hand gewesen ist, bis er endlich von den Rechtsgelehrten zu einem andern Glauben verführt worden ist, wie solches Sleydanus, Buch 8, Blatt 561, bezeugt. Siehe die älteste Auflage.

Einige Blätter weiter kommt der Schreiber auf Pomeran Brentius und mehrere andere, die um die Jahre 1520, 1530, 1540 und später sich der Reformationssache aus dem Papsttum unternommen haben und dazu kräftige Hilfsmittel gewesen sind, die gleichwohl damals nicht allein die Gegenwehr gegen die Feinde, sondern auch, nebst der Kindertaufe, den Eidschwur und andere Stücke, die nicht im heiligen Evangelium Jesu Christi gegründet sind, widerlegt, und dagegen solche Dinge gelehrt und behauptet haben, die darin gegründet sind und bei den Taufsgesinnten noch heutigen Tages gelehrt werden, obgleich einige der vorgemeldeten Reformatoren selbst und insbesondere ihre Nachkömmlinge wieder davon abgewichen sind.

Diese und dergleichen Dinge wurden in gemeldeter Antwort der verfolgten Taufsgesinnten in der Schweiz den Herren von Zürich und denen, welche vorgemeldete Bekanntmachung zur Beschönigung der angefangenen Verfolgung ausgefertigt hatten, zur Prüfung übergeben, worin klar ausgedrückt wird, daß nicht die Taufsgesinnten, sondern sie selbst, von dem Grund der Reformation abgewichen wären; daß daher nicht die Taufsgesinnten, die bei ihrem Grund geblieben waren, sondern die abgefallenen Reformierten selbst in diesem Stück zu beschuldigen wären, und daß deshalb diejenigen, welche diese Bekanntmachung erlassen, übel getan hätten, weil sie gemeldete Taufsgesinnte beschuldigten, daß sie sich von dem schuldigen Gehorsam der wahren christlichen Kirche abgesondert hätten, indem sie mit denen, die man Reformierte nennt, nicht in die Kirche gehen, noch ihren Gottesdienst (gegen ihre Seele und Gewissen) annehmen wollten.

Außer diesem Punkt von dem Ungehorsam der Kirche wurden die Brüder in der Schweiz in der gemeldeten Bekanntmachung auch beschuldigt, daß sie der weltlichen Obrigkeit ungehorsam wären, aber in gemeldeter Antwort haben sie geradezu erklärt, daß ihnen solches mit Unrecht nachgesagt würde, ja daß sie willig und gern bereit wären, ihren Obrigkeiten in allen billigen Dingen zu gehorchen, für dieselbe zu bitten, ihr Schätzung, Ehre und Furcht nach Gebühr abzustatten, und wenn ihnen auch von derselben Unrecht geschähe, solches keineswegs zu rächen, sondern es um des Herrn willen in Geduld und Leidsamkeit zu ertragen.

Dieses waren die wichtigsten Stücke, deren in der Bekanntmachung gedacht wird, und die von den verfolgten Brüdern widerlegt worden sind; die anderen Sachen sind von geringerem Gewicht, und es ist daher nicht nötig, solche hier anzuführen.

Gleichwohl ist keine Erleichterung erfolgt, sondern man ist mit der Verfolgung fortgefahren, wie aus nachfolgender Beschreibung ersehen werden kann.