Nachdem Albert Reyers, sonst Olde Knecht genannt, geboren zu Bolswaert in Friesland, sich vor einigen Jahren in Gesellschaft, Umgang und Handel mit solchen Personen eingelassen, die mit Ketzerei und bösen Lehren besudelt sind, auch ihren heimlichen Zusammenkünften zu verschiedenen Malen beigewohnt, und in seinem eigenen Hause dergleichen gehabt, wo von der Schrift, Sakramenten, von der heiligen Kirche und den Artikeln des heiligen christlichen Glaubens ungebührlich disputiert, gelehrt und gehandelt worden ist, sodass vorgemeldeter Albert, der dadurch verunreinigt worden ist, von den heiligen Sakramenten des Altars und andern Sakramenten, auch von den Satzungen und Gebrauchen der heiligen Kirche sehr nachteilig geredet und gelehrt hat, zum Anstoße anderer guter Christenmenschen, was doch dem heiligen christlichen Glauben, auch den Befehlen und Geboten der kaiserlichen Majestät unsers gnädigen Herrn zuwider ist, so haben die Herren des Gerichts, nachdem sie die Anklage des Herrn Schultheißen wider vorgemeldeten Albert Reyers, sowie seine Antwort und Bekenntnis angehört, und auf die Umstände der Sache genau Achtung gegeben, gedachten Albert, laut der vorgeschriebenen Befehle, dazu verurteilt, daß er von dem Scharfrichter mit dem Schwerte vom Leben zum Tode gebracht, daß nachher sein Leib auf ein Rad gelegt, sein Haupt aber auf einen Pfahl gesteckt werden soll, wobei sie ferner erklären, daß laut der Privilegien dieser Stadt, von seinen Gütern die Summe von hundert Pfund verfallen sein soll.
So geschehen den 12. April 1537, in Gegenwart des Schultheißen Claes Gerisse, Deymans und Gerrit Meeuweß, Bürgermeister, und aller Herren des Gerichts.