Die Schleitheimer Artikel

Die Schleitheimer Artikel

Einführung

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Die sogenannten Schleitheimer Artikel (eigentlich: Brüderliche vereynigung etzlicher kinder Gottes / siben Artickel betreffend, oder auch Schleitheimer Bekenntnis oder – latinisiert – Confessio Schlattensis genannt) bilden die erste ausformulierte Bekenntnisschrift der Täuferbewegung. Sie sind benannt nach ihrem Entstehungsort Schleitheim, einer Schweizer Gemeinde in der Nähe von Schaffhausen.

Michael Sattler, einer der führenden Persönlichkeiten der schweizerischen Täuferbewegung, wurde am 18. November 1525 wegen seines Glaubens der Stadt Zürich verwiesen und gelangte nach Württemberg, wo er eine umfangreiche Missionstätigkeit entfaltete. Um der jungen Täuferbewegung, die innerhalb kürzester Zeit an vielen Orten Süddeutschlands und in der Schweiz unabhängige Gemeinden gebildet hatte, eine theologische Richtung zu geben, lud Sattler zu einer Täuferkonferenz ein.
Titelseite der Schleitheimer Artikel von 1527
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Diese kam am 24. Februar 1527 in Schleitheim zusammen. Die anwesenden Abgesandten der Täufergemeinden beschlossen während dieses Treffens ein Glaubensbekenntnis, das erste in der Geschichte der Täuferbewegung. Es trug den Titel Brüderliche vereynigung etzlicher Kinder Gottes siben Artickel betreffend. Die Bekenntnisschrift verbreitete sich für damalige Verhältnisse ausgesprochen schnell. Noch 1527 verfügte der Basler Reformator Johannes Oekolampad über ein Exemplar der Siben Artickel und leitete es an Huldrych Zwingli weiter. Nur wenige Tage später erhielt dieser ein weiteres Exemplar des Bekenntnisses aus Bern. Daraufhin verfasste Zwingli seine antitäuferische Schrift In Cata Baptistarvm Strophas Elenchus. Nachdem er sie fertiggestellt hatte, verfügte er über insgesamt vier Exemplare der Schleitheimer Artikel, die ihm von verschiedenen Absendern zugesandt worden waren.

Eines der zwei noch existierenden Exemplare des Schleitheimer Artikels von 1527 ist im Heimatmuseum Schleitheim ausgestellt [1]
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Zwischen 1527 und 1529 erschienen die Schleitheimer Artikel in gedruckter Form bei Peter Schöffer dem Jüngeren in Worms. Zwei Exemplare dieser Ausgabe befinden sich im Besitz der Bayerischen Staatsbibliothek München. Ein identischer Text erschien 1533, allerdings ergänzt durch eine Abhandlung über die Ehescheidung. Herausgeber dieser gedruckten Ausgabe war Jacob Cammerlander aus Straßburg. Im Jahr 1550 erschien eine weitere deutschsprachige Ausgabe, die um einige kurze Texte erweitert worden ist. Bekannt sind lediglich zwei Exemplare dieser Schrift, wovon sich eines in der Mennonite Historical Library am Goshen College befindet und das andere im Schleitheimer Heimatmuseum. 1560 erschien eine Ausgabe der Schleitheimer Artikel in niederländischer Sprache.

Die Vereynigung etzlicher Kinder Gottes nennt keinen besonderen Verfasser der Siben Artickel. Die Autorenschaft des Schleitheimer Bekenntnisses liegt bei den im Februar 1527 in Schleitheim versammelten „Kindern Gottes“. Darauf jedenfalls verweist die erste Person Plural, in der – bis auf eine einzige Ausnahme – das gesamte Schriftstück abgefasst ist. Diese Ausnahme findet sich in der Vorrede der Schleitheimer Artikel; hier heißt es: „[...] jr verstan mich wol.“ Dieses „Mich“, das offensichtlich bei der Erstellung der endgültigen Fassung übersehen worden ist, weist nach Fritz Blanke auf den namentlich unbekannten Verfasser einer Vorlage hin, das den Schleitheimer Synodalen als Gesprächsgrundlage für die Erstellung ihrer Siben Artickel diente.[5] Für die Annahme, dass es sich bei diesem unbekannten Verfasser um Michael Sattler handelt, sprechen eine Reihe von Gründen. Bereits in alten Überlieferungen wird die Entstehung des Schleitheimer Bekenntnisses mit Sattler in Verbindung gebracht.[6] Auch bestätigt ein Vergleich der von Sattler vertretenen Anschauungen mit den sieben Artikeln diese Tradition. Auch eine vergleichende Untersuchung der beiden bekannten Sattlerschen Schriften einerseits mit dem Schleitheimer Bekenntnis andererseits lassen vor allem im Blick auf Wortwahl und Stil auf denselben Autor schließen. [2]

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Weitere Informationen

Weitere allgemeine Informationen zu dem Schleitheimer Artikel finden sich hier: