Der Märtyrerspiegel

Teil II - Kapitel 2.149

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2.149  Von einem Befehle, um das Ketzergericht im Jahre 1550 einzuführen.

In derselben Zeit ist, wie sich urteilen lässt, die Erbitterung der römisch genannten Geistlichen gegen diejenigen, welche der evangelischen Lehre Jesu Christi nachzufolgen suchten, mehr und mehr entzündet worden und ausgebrochen. Sie hatten nämlich des Kaisers Zustimmung erlangt, das Ketzergericht, welches schon eine geraume Zeit nicht mehr scharf im Gange war, in den Niederlanden durch Befehle über die Gewissen der Einwohner zu erwecken und mit mehr Strenge, als jemals geschehen, wieder einzuführen, welches auch in der Weise zum großen Missvergnügen und zur Betrübnis der gemeinen Einwohner dieses Landes ausgeführt worden ist. Ein gewisser Schreiber berichtet hiervon Folgendes:

Wiewohl in früheren Zeiten öfters viele scharfe Befehle zur Unterdrückung der Evangelischen (Nachfolger) bekannt gemacht worden sind, wodurch in den Niederlanden viele tausend Menschen um des Glaubens willen ihr Leben jämmerlich eingebüßt haben, so ist doch des Volkes Hass und Erbitterung im Jahre 1550 durch den Befehl, welchen der Kaiser Karl der Fünfte in Ansehung des Ketzergerichts zu Brüssel den 29. April erlassen hat, bedeutend vermehrt worden, denn in diesem Befehle wurde bekannt gemacht, dass man von der Zeit an öffentlich das geistliche Gericht einführen und gleichwohl die grausamen blutigen Befehle durch die Strafe der weltlichen Obrigkeit vollbringen wollte.

Chronik vom Untergange der Tyrannen und jährlichen Geschichten, der zweite Teil, gedruckt 1617, auf das Jahr 1550, Pag. 1129, Col. 1. Vergl. mit Eman. von Met., Buch 1. Peter Bor., Buch 1. Ursprung des Niederländischen Aufruhrs (die alte Auflage), Fol. 5, 6.