Der Märtyrerspiegel

Teil II - Kapitel 2.400

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2.400  Adrian Willemß, 1568.

Im Jahre 1568 ist die Tyrannei und Verfolgung der Christen sehr hart und schwer geworden, sodass in diesem Jahre viele gefangen genommen und getötet worden sind.

Den 4. April im oben gemeldeten Jahre, des Morgens ungefähr zwischen ein und zwei Uhr, ist mein Vater, Adrian Willemß, von Stephan de Wit, dem Amtmann zu Vianen, gefangen, und auf das Haus Vattestein gebracht worden, wo er fünfzig Wochen und einen Tag verwahrt wurde.

Den 8. Mai 1568 ist der Amtmann mit einem Teile der Gerichtspersonen von Vianen gekommen, um ihn wegen seines Glaubens zu verhören, welchen er ihnen auch freimütig bekannt hat. Als er aber nachher nach seinen Glaubensgenossen gefragt wurde, hat er ihnen solches nicht sagen wollen; da drohte ihm der Amtmann öfters mit der Folter, ließ auch am fünften Juni den Scharfrichter kommen, welcher ihm die Hände auf den Rücken band und ihn eine Leiter hinaufsteigen ließ, mit dem Bedrohen, er wollte entweder alle seine Glieder auseinanderziehen, oder wissen, wer seine Glaubens- oder Bundesgenossen wären; als er aber sah, daß er ihm solches nicht abgewinnen konnte, ließ er ihn herunterkommen, ohne ihm irgendeine Pein anzutun.

Auch hat jener Amtmann einen grauen Mönch kommen lassen, um ihn seines Glaubens zu berauben; es ist aber der Mönch nach viel Reden und Wortstreit wieder von ihm geschieden, ohne etwas auszurichten. Nachher sind ihrer zu verschiedenen Zeiten noch andere, als Pfaffen und Mönche, gekommen, um ihn von seinem Glauben abzubringen; aber sie sind alle, wie der zuerst Gedachte, von ihm geschieden.

Die Briefe von den Reden mit den Pfaffen und Mönchen, und von seinem Bekenntnisse, nebst andern Briefen, die wir empfangen hatten und die aus dem Gefängnisse geschrieben waren, lagen beieinander hinter der Bettstelle unter dem Dache, wohin ich sie aus großer Bangigkeit vor der Verfolgung und großen Tyrannei, die damals herrschte, gesteckt hatte. Nachher aber hat es sich im Jahre unsers Herrn Jesu Christi 1571, im Februar, ereignet, daß das Wasser an dem Diebsteiche so hoch und stark anwuchs, daß viele Häuser weggetrieben wurden, an einigen aber wurden die Mauern weggespült; bei dieser Gelegenheit sind jene Briefe auch ins Wasser geraten und verloren gegangen, worüber ich mich sehr betrübt habe, weil unsere Kinder daraus hätten wahrnehmen können, wie tapfer und getrost ihr Großvater gewesen sei, das Evangelium zu bekennen und dafür zu sterben, und wie fröhlich er gewesen, als man ihn im Gefängnis verhörte, denn ich bin mit großer Gefahr selbst gegenwärtig gewesen.

Den 29. Juni des Jahres 1568 hat der vorerwähnte Amtmann bekannt gemacht, daß er den andern Tag, als den dreißigsten desselben Monats einen Gerichtstag halten wollte; auf diesem Gerichtstage hat er, der Amtmann, seine Klage vorgebracht, und begehrt, daß er an einem Pfahle verbrannt und auf solche Weise getötet werden sollte, und daß seine Güter, zum Nutzen des Königs, der Schatzkammer heimgeschlagen werden möchten. Als aber nachher viele Gerichtstage gehalten wurden und die Parteien von beiden Seiten ihre Schriften einbrachten, hat der Amtmann nicht nachgelassen, um das Urteil anzuhalten; darauf haben die Herren des Gerichtes 32 Gulden verlangt, um das Urteil abzuholen. Als dieses geschehen, sind sie aus dem Gerichte nach dem holländischen Hofe gezogen, und haben bei ihrer Wiederkunft das Todesurteil mitgebracht.

Sodann ist ihm den 21. März des Jahres 1569 das Recht gesprochen worden, sodass er Tags darauf sein Urteil empfangen sollte. Weil er aber wohl wusste, daß ihm das Urteil nicht zum Leben, sondern zum Tode gereichen würde (nach Ausweisung der Zeit), so hat er den letzten Abschiedsbrief an sein Weib und Kinder schreiben wollen; als er aber anfing zu schreiben, ist ein Mönch zu ihm gekommen, um ihn zu quälen und ihm in seinem Glauben hinderlich zu sein; er hat demselben jedoch widerstanden, und hat den Mönch darauf des Abends gehen heißen, weil er noch ein wenig ruhen wollte. Den andern Tag, des Morgens um vier Uhr, ist der Mönch abermals zu ihm gekommen, um ihn zu quälen, so viel er konnte. Darauf ist er an demselben Tage, ungefähr um acht Uhr, von der Kammer abgeholt worden, in welcher er während der Zeit seiner Gefangenschaft mit schweren eisernen Banden verwahrt wurde, die er Tag und Nacht zu schleppen hatte, und die ihm nur des Abends und Morgens, wenn er zu Bette ging und resp. aufstand, abgenommen wurden, damit er im Stande war, seine Hosen und Strümpfe aus- und anzuziehen; darauf brachten sie ihn in eine Küche, wo eine mit Speisen besetzte Tafel stand, wovon er ein wenig aß, und darauf von Stephan de Wit einen Trunk empfing, den er freundlich annahm, um ihm jeden Verdacht zu benehmen, als ob er ein arges Herz wider ihn hätte, wiewohl er ihn dem Tode überantwortet hatte. Der Mönch hat (wie oben gemeldet) sich immer bemüht, um ihn von seinem Glauben abzubringen, hat aber seine Absicht nicht erreichen können. Von dort haben sie ihn mit gebunden Händen auf das Stadthaus gebracht, um sein Urteil zu empfangen; zu beiden Seiten ging ein Mönch und der Scharfrichter; hinter und vor ihm aber zwei Stadtdiener, mit Gewehr wohl versehen, und so haben sie ihn wie ein wehrloses Schäflein zur Schlachtbank geführt. Als sie nun in dem Stadthause ankamen, ist sofort Gericht gehalten worden, wo der Amtmann selbst das Urteil begehrt hat.

Darauf haben die Herren des Gerichts gefragt: Adrian Willemß, willst du noch etwas auf dieses sagen? Er antwortete denselben: Ich weiß euch sonst nichts zu sagen, als daß ihr bedenken sollt, daß ihr auch vor dem Richterstuhle Christi erscheinen müsst, welcher ein rechtes Urteil über Gute und Böse, über Tote und Lebendige fällen wird. Hiernach sind sie aufgestanden. Als sie nun wieder aus der Ratskammer kamen, haben sie das Urteil gefällt und zu Recht erkannt, daß Adrian Willemß mit dem Schwerte gerichtet, der Leichnam aber in eine Lade gelegt und unter dem Galgen begraben werden solle. Hierauf sind sie wieder aufgestanden; sie sahen aber betrübt und blass aus, wiewohl sie das Gericht nicht endigten, sondern ihn in den Händen grausamer Menschen ließen; diese entblößten ihn und brachten ihn mit verbundenen Augen von dem Stadthause; denn sie eilten, das Urteil zu vollziehen, was sie auch ausgeführt haben. Also hat vorgemeldeter Adrian Willemß sich selbst mit freiwilligem Herzen dem Tode übergeben, und hat lieber seinen Glauben behalten, als hier das Leben eine geringe Zeit mit Verfügung seines Glaubens erhalten wollen, hat auch seine Seele Gott, dem treuen Schöpfer, anbefohlen, und ist aus diesem Leben geschieden, als er mit seinem Blute dem Evangelium Zeugnis gegeben und seinen ungefärbten Glauben befestigt hatte, Amen.