Der Märtyrerspiegel

Teil II - Kapitel 2.153

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2.153  Ein Schmied zu Komen.

In oder um das Jahr 1551 ist zu Komen in Flandern ein Schmied um der göttlichen Wahrheit willen in Verhaft genommen worden, welcher, als er seinen Glauben ohne Scheu bekannte und davon nicht abfallen wollte, auf eine zweifache Weise zum Tode verurteilt worden, indem er, wenn er abfallen würde, mit dem Schwerte hingerichtet, sonst aber mit Feuer lebendig verbrannt werden sollte. Aus diesem Grunde hat man auch zweierlei Zurüstungen gemacht; die Obrigkeit aber, welche die Menge des Volkes sah und sich vor der Mühe fürchtete, hat den Bruder im Gefängnisse behalten; deshalb sind einige auf das Gefängnis gestiegen und haben durch das Dach gebrochen, um zu sehen, was man darin mit dem Leidenden vornehme; zuletzt hat einer an die Türe des Gefängnisses geklopft, um sich zu erkundigen, ob der Bruder lebendig oder tot sei. Als jener hineingelassen wurde, kam er sofort mit blutigen Händen wieder heraus, zeigte sie dem Volke und sagte: Er ist tot! Er ist tot! Nachher hat man den Toten auf einer Leiter herausgebracht, ihm das Haupt zwischen die Beine gelegt und ihn mit der Leiter auf die Kirchhofsmauer gesetzt, wo der Pfaffe eine lange Rede (vielleicht war es eine Predigt) gehalten und unter anderm gesagt hat, dass derselbe von seinem ketzerischen Glauben abgefallen und wieder zu der römischen Kirche und ihrem seligen Glauben übergetreten sei, und weil er nun einen so guten Vorsatz ausgeführt (sagte er), so sei er sofort hingerichtet worden, damit er nicht wieder zu seinem alten Irrtume umkehren möchte. Aber man hält es für gewiss, dass der Pfaffe über den Toten gelogen habe, und das umso mehr, weil er, nachdem er dessen Tod, wie angegeben, veröffentlicht hat, hinzugesetzt, dass derselbe in seinem vorhergehenden Bekenntnisse halsstarrig geblieben sei. Auf solche Weise zwingt Gott die Gottlosen, auch in ihren Lügenberichten wider Willen die Wahrheit der Sache zu offenbaren.