Gleichwie man der Jugend um der Blüte ihres Lebens willen nicht schonte, ebenso hatte man auch mit alten, abgelebten Leuten kein Mitleiden, ja, selbst mit denen nicht, die körperlich sehr schwach und krank waren.
Unter diese gehörte auch Rudolph Bachmann, aus der Herrschaft Wadischwil, welcher im Jahre 1640 ergriffen wurde; er wurde aber, weil er in Folge seines hohen Alters und seines schwachen, gebrechlichen Körpers wegen, nicht gehen konnte, auf einen Schlitten gesetzt, und auf solche Weise aus seinem Haus ins Gefängnis, welches von demselben weit abgelegen war, gebracht.
Nachher hat man ihn in das nächste Gasthaus geführt und eine Zeit lang an Ketten geschlossen, und ihn, weil er in seinem Glauben standhaft blieb, derselben nicht eher entledigt, bis er gestorben ist.
Aber er wird dafür dereinst von den ewigen Banden der Finsternis befreit und zur Freiheit der seligen Kinder Gottes eingeführt werden, wogegen derjenige, der (Si quis in Captivitatem agit, in Captivitatem abit) ins Gefängnis führt, selbst ins Gefängnis gehen wird, (Offb 13,10).
Alsdann wird man sehen, was für ein Unterschied zwischen den wahren Dienern Gottes und denen sei, die dieselben verfolgt haben, denn ein jeder wird an seinem Leib empfangen, je nachdem er getan hat, es sei gut oder böse, 2Kor 5,10. Verglichen mit Meylis Buch, geschr. 1658, Blatt 6 B, Num. 3.
Damals 1640 wurde auch Heinrich Schebbi eingezogen, aus dem Amte Knonau, ein gottesfürchtiger Bruder, welcher zu etlichen Übeltätern zu Zürich ins Gefängnis geworfen wurde, die ihm viel Leid und Unheil zugefügt haben; doch ist er zuletzt wieder aus dem Gefängnis frei geworden. Jer. Mang. Buch.
Im Jahre 1641 wurde Hans Rudolph Baumann, ein sehr gottesfürchtiger Mann und ein Diener der Gemeinde Jesu Christi am Horgerberg, mit nach Zürich geführt, und daselbst in dem Klostergefängnis eingesperrt, wo er mehr als sechzig Wochen sehr genau und fest bewahrt, und eine geraume Zeit mit Wasser und Brot gespeist, auch in eiserne Bande gelegt wurde, wodurch er in eine schwere Krankheit fiel.
Unterdessen ist er durch seine Mitgefangenen Brüder auf einen Karfreitag befreit worden, weil er aber aus Schwachheit nicht gehen noch stehen konnte, haben sie ihn aufgehoben und ein großes Stück Wegs getragen, also ist er den Händen der Verfolger entgangen.
Hierauf wurde sein Haus und Hof verkauft, Weib und Kinder daraus gestoßen, und aus dem verkauften Gut dreitausend Gulden gelöst, welches die Obrigkeit behielt. Der Herr aber wird einem Jeglichen vergelten nach seiner Gerechtigkeit und nach seinem Glauben, 1Sam 26. Vergleiche mit Jer. Mang. Buch, Blatt 12 A.