zur Erweckung der Verfolgung, und wie sie sich vor den Staaten dieses Landes verantwortet haben, im Jahre 1626, den 8. Oktober.
Unterdessen hörte man nicht auf, zu lästern und von der Lehre der Taufsgesinnten übel zu reden, insbesondere über den Artikel ihrer Bekenntnis von Gott, wie auch von der Menschwerdung des Sohnes Gottes, als ob sie dort ganz ungereimte, ja, ungöttliche Meinungen verbreitet hätten, um (wenn es möglich wäre) diesen Leuten, selbst mitten in den Niederlanden, eine Verfolgung auf den Hals zu laden.
Es haben aber die hohen Obrigkeiten und die Staaten des Landes selbst hiervon Notiz genommen, und um eine klare Anschauung in der Sache zu gewinnen, haben sie verschiedenen Gemeinden der Taufsgesinnten Befehl erteilt, über jene Artikel ein einstimmiges Bekenntnis abzulegen, und dasselbe an Ihro E. E. Großmögende zu überreichen.
Hierzu haben sich vorgemeldete Taufsgesinnte willig finden lassen, indem sie diese Artikel schriftlich aufgesetzt und den 8. Oktober im Jahre 1626 den Bevollmächtigten des holländ. Hofes übergeben haben, deren Inhalt ist, wie folgt: