Der Märtyrerspiegel

Teil II - Kapitel 2.571

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2.571  Martin Janß Kornträger und Jan Hendrikß von Schwartewael, ein Steuermann, wurden beide zu Delft in Holland an einem Pfahle, im Jahre 1572, durch Feuer und Flamme getötet.

Zu dieser Zeit war die Stadt Delft in Holland nichts anderes, als ein Begräbnisplatz, ja, als eine grausame Mordgrube zur Vernichtung der Heiligen Gottes.

Dieses ist an zwei sehr frommen, gottesfürchtigen und sehr tugendsamen Schäflein Christi zu ersehen, die sich unter die Herde des großen Hirtens der Schafe Jesu Christi begeben hatten, um von ihm auf die grünen Wiesen der wahren evangelischen Lehre geführt und geweidet zu werden; der eine wurde Martin Janß genannt, seiner Hantierung nach ein Kornträger, der andere aber Jan Hendrikß, geboren zu Schwartewael, ein Steuermann, der sich zu Wasser und auf der See sein Brot verdiente.

Diese beiden wurden nach Delft gefänglich eingebracht, wo sie, sowohl von Weltlichen, als Geistlichen fast zwei Jahre lang viel Angst und Not erlitten, um sie zum Abfalle von ihrem Glauben zu bringen; weil sie aber auf den unbeweglichen Eckstein Christum Jesum gegründet waren, hat man sie in ihrem Glauben keineswegs schwach, vielweniger ganz davon abfällig machen können.

Deshalb haben die Beherrscher dieses Ortes, welche mit einem bittern Hasse (auf Antrieb der päpstlichen Geistlichen) gegen sie entzündet waren, ein sehr grausames Urteil wider sie im Gerichte ausgesprochen, nämlich, daß man sie auf dem Marktfelde auf einer errichteten Schaubühne an einen Pfahl binden und mit Feuer so lange brennen sollte, bis der Tod darauf erfolgen würde.

Darauf sind sie den 5. Februar im Jahre 1572 an dem gemeldeten Orte auf die Schaubühne gebracht worden, um getötet zu werden, wobei der Stadtschreiber abermals vor allem Volke vorlas, daß, bei Verlust des Leibes und der Güter, ihnen niemand zureden sollte.

Nachher wurde dem Martin Janß die Zunge gebrannt, dessen ungeachtet aber redete er noch tapfer.

Also muss ich nun (sagte er) die Wahrheit bezeugen, denn wäre es mir nicht um meine Seligkeit zu tun gewesen, ich hätte wohl vielem schweren Streite entgehen und Pardon erlangen können; aber nun habe ich einen guten Streit gestritten, den Lauf vollendet, Glauben gehalten; für die Folgen ist mir die Krone der Gerechtigkeit beigelegt.

Dann rief er: O Herr, sei mir armem Sünder gnädig, der ich nicht würdig bin, um deines Namens willen zu leiden! Aber du hast mich dazu würdig gemacht; endlich rief er: O Herr, nimm meinen Geist in deine Hände auf! Mit diesen Worten endigte er sein Leben, und ist also durch Feuer aus dieser Welt geschieden.

Dem Jan Hendrikß wurde der Mund verstopft, um ihm das Reden zu verwehren; als er aber dessen ungeachtet noch die Worte sprach: Nun gilt es erst recht; nun muß die Wahrheit vollkommen versiegelt sein, ist ein großes Geschrei, Alarm und Auflauf unter dem Volke entstanden, sodass die Herren (welche sich fürchteten), Jan Hendrikß dem Blicke des Volkes entzogen, bis der Aufruhr und die Unruhe unter dem Volke sich gelegt hatte.

Darauf, als man ihm den Mund wohl verbunden hatte, wurde er wieder vorgeführt und in Eile an einem Pfahle befestigt, wie sein getöteter Mitbruder, worauf er durch die Feuerflamme seines zeitlichen Lebens beraubt worden ist.

Ihre halbverbrannten Leichname brachte man vor die Stadt, auf den gewöhnlichen Richtplatz, genannt der Galgenplatz, wo beide an Pfähle geheftet und den Vögeln zur Speise preisgegeben wurden.

Dies ist das Ende dieser beiden Schäflein Jesu gewesen, welche, obgleich vor der Welt ein Schauspiel, dennoch vor Gott ein heiliges und angenehmes Opfer geworden sind.

Nachdem uns eine eigenhändige Abschrift von dem Todesurteile der mehrgemeldeten Freunde, aus dem Buche des Blutgerichts der Stadt Delft durch den dortigen Schreiber eingehändigt worden ist, wie solches öffentlich vor Gericht an dem Tage ihres Todes vorgelesen worden ist, so finden wir es angemessen, dasselbe hier beizufügen, damit der Leser von der Wahrheit der oben gemeldeten Beschreibung völlige Versicherung haben möge.

Der Inhalt desselben lautet, von Wort zu Wort, wie folgt: