Uns ist aus alten und glaubwürdigen Nachrichten als Tatsache erzählt worden, daß um das Jahr unsers Herrn 1570 der Schultheiß der Stadt Dortrecht zwei sehr gottesfürchtigen Leuten, nämlich einem Manne und einer Frau (deren Namen wir nicht haben vernehmen können), nachgestellt habe, weil sie Wiedertäufer genannt wurden; daß derselbe sie auch endlich in der Marienbonstraße der genannten Stadt, in einem Hause, wo ein Stiefel aushing, gefunden. Diese beiden sind kurz darauf, weil sie bei ihrem Glauben standhaft blieben, auf dem Marktfelde vor der Waag, wo damals der Richtplatz war, verbrannt worden.
Desgleichen, daß noch sieben von derselben Religion, sowohl Männer als Weiber, die von Breda gekommen waren, gleiche Strafe erlitten haben, weil sie auf keine Weise von ihrem Glauben abgebracht werden konnten, und auf dem Plane, nicht weit von der Mennebrücke vor dem Pulverturme, welcher der zweite Platz des Hochgerichtes ist, verbrannt worden sind.
Es wird ferner berichtet, daß um das Ende des Jahres, nämlich im Monate November, als die große und erschreckliche Wasserflut, die auf Allerheiligentag einbrach und von der fast jedermann zu sagen weiß, ein Ende genommen hatte, eine Witwe der Taufgesinnten in Armetysstraße aus einem Kämmerlein neben einer Treppe durch den Schultheißen und Statthalter abgeholt worden sei, welche einige Zeit darauf, als sie von ihrem Glauben nicht abweichen wollte, gleichfalls durch Feuer ihr Leben hat endigen müssen. Aus alten Nachrichten.
Wir haben nach den Verhören und den Todesurteilen der vorgemeldeten Personen in den ordentlichen Stadtbüchern des Blutgerichtes aus dieser Zeit gesucht, aber nichts gefunden; desgleichen auch nichts von I. W. von Kuyk und Adriaentgen Jans von Molenaers-Graef, welche zwei Jahre nachher getötet worden sind, da gleichwohl zu unsern Zeiten noch verschiedene lebendige Zeugen gewesen sind, welche den Tod dieser Leute mit allen Umständen angesehen haben. Es erhellt aber aus den Umständen, daß sich die Papisten geschämt haben, die Gerichtsverhandlungen und Todesurteile dieser Leute in die Stadtbücher einzutragen, weil es schien, daß sich das Land, und auch zugleich diese Stadt, bald nachher in der Religion und Regierung verändern würde, was ungefähr zwei Jahre darauf geschehen ist, als Wilhelm der Erste, Prinz von Oranien, dahin kam. Mit seinem Erscheinen hat auf einmal der Zwang über den Glauben und die Gewissen dort ein Ende genommen.
Was die Personen betrifft, die damals (nämlich im Jahre 1570) im Gerichte saßen und das Recht verwalteten, so waren es (nach Angabe des Johann von Beverwyk in seinem Register der Obrigkeit von Dortrecht) folgende:
Adrian von Bleyenburg Adriaenß, Schultheiß dieser Stadt, welcher sein Amt schon im Jahre 1549 angefangen hat, und dasselbe im folgenden Jahre, nämlich 1571, niedergelegt hat.
Arent von der Myle Herr Corneliß, war Bürgermeister der Gemeinde, und Gysbrecht von Harlem Janß, Cornelius von Diemen Jacobs, Huybrecht Jonge Adriaenß, Jan von Slingelland Herr Ottenß, Woiuriß von Drenkwaart Herr Willenß, Jan Janß Glandß, Boudewyn Heermann Gysbrechtß, Dierik von Beverivyk Herr Philippß, Corneliß von Mosyenbroek Herr Corneliß waren die Ratsherren der Stadt.
Es ist uns aber unbekannt, ob sie alle oder nur einige derselben in diese Todesurteile eingewilligt haben.