Der Märtyrerspiegel

Teil II - Kapitel 2.643

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2.643  Auszug aus dem Gerichtsbuch, worin bürgerliche und Blutsgerichtssachen der Stadt Antwerpen enthalten sind.

Der Schultheiß, wider Olivier Willemß von Nimmägen, weil er sich unterstanden, sich in verschiedenen, verbotenen Zusammenkünften einzufinden, auch verbotene Bücher zu verkaufen und sich in diesen verbotenen Zusammenkünften nach seiner Taufe in der Kindheit hat wiedertaufen lassen, alles den Gesetzen und Befehlen seiner Majestät zuwider. Concludit capitaliter, daß der Beschuldigte, nach den vorgemeldeten Befehlen, gestraft werden soll, nachdem er, der Beschuldigte, dasjenige öffentlich bekannt hat, dessen er von dem Schultheiß beschuldigt worden ist. Judicatum: Er, als der Anstifter, ist wegen seiner Vermessenheit verurteilt worden.

Diese Abschrift ist von mir, unterschriebenen Sekretär der Stadt Antwerpen, mit dem vorgemeldeten Gerichtsbuch verglichen und damit übereinstimmend befunden worden. Ph. Valckenissen.

Die Worte Concludit capitaliter sagen auf Deutsch so viel, als daß der Schultheiß ihn anklagt, daß Leben und Gut ihm verfallen sei; das Wort Judicatum sagt so viel, daß die Herren das Urteil gefällt haben. Dieses bezeugt derselbe. Ph. Valckenissen.