Nachdem Cecilia, Hieronymus Tochter, von Wormer, sich unter die Lehre, Sekte und Ketzerei der Wiedertäufer begeben, sich auch Wiedertaufen lassen und eine böse Lehre von den Sakramenten der heiligen Kirche, dem heiligen christlichen Glauben, den Verordnungen der heiligen christlichen Kirche hegt, den geschriebenen Rechten und Befehlen der kaiserlichen Majestät unseres gnädigen Herrn zuwider; und überdies noch in ihren Irrtümern und Ketzereien hartnäckig verharrt, wiewohl man sie im wahren Glauben unterrichtet hat, so haben die Herren des Rats, nachdem sie die Anklage, welche der Herr Schultheiß im Namen der kaiserlichen Majestät gegen die vorgemeldete Cecilia eingebracht, gleichwie auch ihr Bekenntnis angehört und die Umstände der vorgemeldeten Sache in reife Überlegung genommen hat, die vorgedachte Cecilia, Hieronymus Tochter, dahin verurteilt, dass sie, nach den vorgemeldeten Befehlen, von dem Scharfrichter mit Feuer hingerichtet werden soll, und verordnen ferner, dass ihre Güter der kaiserlichen Kammer, zum Nutzen der kaiserlichen Majestät, als Grafen von Holland, verfallen sein sollen. Gegeben und ausgeführt wie oben gemeldet.
Ausgezogen aus dem Buche des Blutgerichts, welches in der Kanzlei der Stadt Amsterdam niedergelegt ist. N. N.