Der grausame Zorn und Blutdurst der papistischen Obrigkeit in der Stadt Amsterdam hört nicht auf, denn diese hat an demselben Tage noch ein Todesurteil über die vierte Person von der Religion der Taufgesinnten gefällt; er hieß Clemens Hendrikß, und war seines Handwerks ein Segelmacher.
Dieser, obgleich er einen lebendigen, kräftigen und heiligen Glauben hatte, hat doch, weil keine Gelegenheit da war, oder um eines andern Zufalles willen, die Taufe auf seinen Glauben, wie der vorhergehende Märtyrer Cornelius Janß, noch nicht empfangen, was ihn auch in seiner Gefangenschaft nicht wenig betrübt hat; gleichwohl hat er seine Hoffnung auf Gottes Gnade nicht fahren lassen, weil solches nicht aus Geringachtung dieser heiligen Ordnung Christi unterblieben ist, sondern weil um der schweren Verfolgung willen die Gelegenheit ihm benommen wurde.
Solches hat die Obrigkeit der vorgemeldeten Stadt auch so aufgenommen und hat ihn, als ob er bereits die Taufe auf seinen Glauben empfangen hätte (weil er bekannte, daß er dazu geneigt gewesen sei), nach des Kaisers Befehle zum Feuer verurteilt, welche harte Todesstrafe er tapfer und standhaft ertragen hat, und deshalb von den Frommen unter die Zahl der treuen Blutzeugen Jesu Christi gerechnet worden ist, wiewohl er, nach dem Urteile der Papisten, als ein Ketzer gestorben ist, wie solches aus nachfolgendem Urteile, welches ihm öffentlich vor Gericht von den Herren der Finsternis kurz vor seinem Tode vorgelesen wurde, zu ersehen ist; dasselbe lautet wie folgt: